Bischof Johann von Egloffstein gestattet dem Abt Johann des Klosters Bildhausen (abt Johansen zu Bildhausen) und seinem Konvent, dass sie die Äcker und Grundstücke bei dem Kirchhof zu Ottelmannshausen (Ottelmanshausen) bewirtschaften und bebauen dürfen. Diese werden im Tausch für andere Äcker und Grundstücke von den vorherigen Besitzern erworben. Durch den Tausch werden die Freiheiten und gewohnheitlichen Rechte auf beiden Grundstückskomplexen nicht verändert. Das Hochstift Würzburg behält sich seine Rechte vor.
Abt Johann von Bildhausen und sein Konvent zahlen das subsidium charitativum (eine Steuer für geistliche Institutionen) in Höhe von 1000 Gulden an Bischof Johann von Brunn.
Bischof Friedrich von Wirsberg vererbt Johann Wilhelm Fuchs zu Gleisenau (Hans Wilhelm Fuchs zu Gleichsenaw) drei Äcker Wiesen oberhalb des Dorfs Gleisenau, das zur Pfarrei Eltmann (Eltmain) gehört für 79 Gulden.