Bischof Johann von Brunn gibt bekannt, wer für den gemeinen Amtfron und die Atzung in Gleisenau(Gleissenaw zuständig ist. Die Nachtragshand fügt die Orte Schönbrunn (Schonbrun) sowie Eltmann (Eltmain Ampt) hinzu.
Bischof Friedrich von Wirsberg vererbt Johann Wilhelm Fuchs zu Gleisenau (Hans Wilhelm Fuchs zu Gleichsenaw) drei Äcker Wiesen oberhalb des Dorfs Gleisenau, das zur Pfarrei Eltmann (Eltmain) gehört für 79 Gulden.
Bischof Friedrich von Wirsberg verkauft Johann Wilhelm Fuchs zu Gleisenau (Hansen Wilhelmen Fuchsen zu Gleissenaw) eine Wiese und drei Äcker oberhalb des Dorfs Gleisenau am Ebelsbach, das zur Pfarrei Eltmann gehört für 70 Gulden.