Bischof Johann von Egloffstein gestattet dem Abt Johann des Klosters Bildhausen (abt Johansen zu Bildhausen) und seinem Konvent, dass sie die Äcker und Grundstücke bei dem Kirchhof zu Ottelmannshausen (Ottelmanshausen) bewirtschaften und bebauen dürfen. Diese werden im Tausch für andere Äcker und Grundstücke von den vorherigen Besitzern erworben. Durch den Tausch werden die Freiheiten und gewohnheitlichen Rechte auf beiden Grundstückskomplexen nicht verändert. Das Hochstift Würzburg behält sich seine Rechte vor.
Bischof Rudolf von Scherenberg nimmt vom Dechant und Kapitel von Römhild (Romhilt) 1100 Goldgulden. Davon gibt er jährlich 75 Gulden an die Landwehr von Franken sowie die Dörfer und Wüstungen. Dem Dorf Herbstadt (Herbstat) 28 Gulden, Eßleben (alsleben) 19 Gulden und an die Wüstung Ottelmannshausen (Ottelmanshausen) jährlich 8 Gulden. Wenn er die Gesamtsumme zuzüglich den Zinsen am St. Michael-Tag ablösen will, hat er darüber den Stiftsherren zu Römhild ein Revers zu übergeben.