Zwischen dem Stift Comburg (Camberg) und dessen Vogtherr Gottfried Schenk von Limpurg kommt es zu einem Streit wegen der Leistungen (der pflichte ), welche die zum Stift gehörigen Personen ihrem Schutzherrn erbringen müssen. Bischof Konrad von Thüngen legt diesen Streit gütlich bei und ordnet an, dass Pflichten künftig immer in Anwesenheit eines Würzburger Rats geleistet werden sollen. Der Vogtherr soll sich dagegen jedes Mal mit einem besiegelten Revers verpflichten. Von den Untertanen darf er nicht mehr verlangen, als ihm vom Kaiser genehmigt worden ist.