Den im vorherigen Eintrag genannten Weinzehnt löst Bischof Lorenz von Bibra für 200 Gulden von den Erben derer von Wichsenstein ab. Er verleiht ihn seinem Diener Otto Groß von Trockau (Ot Gross von Trockaw) für 200 Gulden zum Mannlehen, unter Vorbehalt der Ablösung nach seinem Tod.
Bischof Lorenz von Bibra verschreibt Otto Groß von Trockau (Ot Gross), seinem Bruder Christoph (Cristof) und dessen leiblichen männlichen Erben den besagten Weinzehnt und des Weiteren noch vier Morgen Weingarten als Zubehörung. Dies ist mit 200 Gulden wieder abzulösen.