Johann Martin Keller (Johanns Mertin keller), Zentgraf von Rothenfels und seine Frau Dorothea (dorothea) vermachen ihren Besitz vor dem Landgericht des Herzogtums Franken dem Hochstift Würzburg, da sie keine Kinder oder nahe Freunde haben.
Dafür verschreibt Bischof Lorenz von Bibra Johann Martin Keller (Johann Mertin) und seiner Frau Dorothea Keller (dorotheen) jährlich 20 Gulden der Gefälle des Amts Rothenfels. Die Güter der Eheleute werden ihnen von Nikolaus von Rettersbach (Clausen von Retersbach) zugestanden.