Papst Clemens VII. verleiht im Rahmen der päpstlichen Bulle facultatis vivendi Pfründe an den Bischof von Bamberg, Weigand von Redwitz (duco Riny), für einen Zeitraum von zehn Jahren.
Papst Clemens VII. bewilligt Bischof Konrad von Thüngen ein Ungeld, mit dem er gewährleisten soll, dass den Gläubigen des Hochstifts, die ihre Güter und Behausungen verlassen haben, Güter und Einkommen zu Verfügung stehen. Außerdem soll er diese Gelder zum Vorteil des Hochstifts nutzen, indem er beispielsweise Gelehrte anstellt.