Die Ritterschaft möchte den Kaiser darauf hinweisen, dass viele der Unruhen durch falsches Handeln der Nürnberger (Nurenbergische) verursacht werden. Sie berichten, was sie mit Johann von Egloffstein (Hansen von Eglofstein), Eustachius von Lichtenstein (Eustachiussen von Lichtenstein), dessen Knecht, Emein von Geislingen, Friedrich von Lindach (Fritzen von Lindbach), Sixten von Seckendorff (Seckendorff) und Georg von Wichsenstein (Jorgen von Wichsenstein) verhandelt haben. Georg von Berlichingen (Gotz von Berlichingen) hatte sich ihrer angenommen. Daraus sind Unruhen entstanden.
Die Angehörigen des Adels haben zum Teil einige Klagen gegen die hohen und niederen Stände in Franken. Sie unterlassen jedoch diese namenhaft zu machen.
Durch solche Geschichten und durch die Knechte der Fürsten und Städte, die hin und wieder durch das Land reiten, wurden strafbare Handlungen und Raub verursacht und ausgeübt. Dem Adel sind diese Unruhen leid. Sie bitten den Kaiser, in diesen Zeiten der Unruhen, an die Ritterschaft zu denken.
Die gemeine Anlage betreffend bitten sie Kaiser Maximilian I. zu bedenken, dass die Ritterschaft den Kaiser, König, das Reich sowie die Fürsten mit allem was in ihrer Macht steht, unterstützt und treu dient. Sie werden dies auch in Zukunft tun. Sie bitten zudem im Falle einer Reichshilfe von den Fürsten mit Nahrung und Zahlungen unterstützt zu werden. Die Ritterschaft braucht die Unterstützung der Fürsten, da sie großen Schaden und Ausgaben erlitten hat. Dies könnte sich nachteilig für den Adel auswirken.
Wenn die Untertanen der Ritterschaft dem Reich Auflagen zahlen müssen, werden diese so arm, dass sie die zu zahlenden Abgaben an die Ritterschaft und das Reich nicht zahlen können. In diesem Fall gehen sie zu Grunde und müssen ihre Güter dem Adel überlassen. Wenn die Ritterschaft jedoch keine Unterstützung von ihren Untertanen erhält, geht sie wiederum zu Grunde und kann weder ihrem Kaiser noch ihren Fürsten dienen.
Der Adel und dessen Untertanen sind von der Auflage befreit. Die Ritterschaft bittet, die Bestimmungen zur Anlage so wie es bei ihren Vorfahren geregelt wurde zu belassen.
Die Gesandten des Kaisers überbringen der Ritterschaft eine Antwort. Die Antwort der Ritterschaft und ihre Bitten wurden von ihnen registriert und werden an den Kaiser weitergegeben. Zudem haben sie den Befehl sich mit den Fürsten und deren Botschaften an möglichst viele zu wenden. Den Nürnbergern (Nurenbergischen) und Gottfried von Berlichingen zu Heidingsfeld (Gotzen von Berlichingen) wegen haben sie jedoch keinen Befehl.
Aufgrund der Auflagen bringen nun auch Ritterschaften anderer Länder die Bitte der Befreiung von diesen in einer Notsituation hervor. Dies soll im ganzen Reich für die Ritterschaften gelten, die ihren Fürsten dienen. Da es keine Beschwerden diesbezüglich gibt, kann das Reich die Umsetzung der Auflage nicht verhindern.
Die Hintersassen legen keinen Widerspruch gegen die geringe Auflage des Reiches ein. Dies liegt daran, dass diese für ihre eigene Besoldung gebraucht wird.
Wenn die Ritterschaft und ihre Untertanen von den Zahlungen befreit sind, dann sind auch andere Stände von diesen befreit und haben darüber einen besiegelten Brief. Es werden jedoch danach noch Anlagen gezahlt. Die Gesandten des Kaisers können diese Antwort nicht annehmen.