Ritterschaft - Anno 1529
31.01.1529
Grafen, Herren und die Ritterschaft aus vier Orten bedanken sich bei Bischof Konrad von Thüngen für die Werbung des vorherigen Vertrages. Da sie die Verantwortlichen unter ihnen nicht zusätzlich belasten wollen und damit nicht unnötig viel hin und her geschickt werden muss, haben sie einige Artikel des Antwortschreibens von Bischof Lorenz von Bibra in die drei Orte Bamberg, Würzburg und die Markgrafschaft Brandenburg geschickt. Einen Gegenbericht, in welchem sie ihre Hoffnungen niederschrieben haben und die Artikel enthalten sind, haben sie Ende August oder Anfang September des Jahres 1525 an Bischof Konrad von Thüngen wegen einer Antwort zukommen lassen. Die Ritterschaft bat damals darum, einen Teil der Forderungen abzuschaffen und einen anderen Teil zu ändern oder zu mildern. Da allerdings der Bischof nicht zustimmte, baten sie folgende Ortschaften und Personen um dieselben Anliegen: Steigerwald (Staigerwalt), Odenwald (Ottenwalt), Baunach (Baunach), Ron vnd Wer, Graf Wolfgang I. von Castell (Graf wolfen von Castel), Leonhard von Durn (Linhart von durn), Nikolaus vom Stein zu Altenstein (Claus vom Stein) und Balthasar von Weyhers (Balthazar von weiers). Sie möchten die Artikel vergleichen und dies von Gewalthabern absichern lassen.
Exzerpt:
[Am Rand: Ritterschaft gebrechen artickel vbergeben]
Anno 1529
Sontag nach Sant paulus bekerung tag haben Grafen
Hern vnd Ritterschaft der vier ort sich gein Bischoff
Conraden vf sein vertrag vorig werbung bedanckt
nachdem sie aber die geuolmechtigte vnter inen nit
auf prengen mogen, Hetten sie damit man nit lang
hin vnd wider schicken vnd zeren darhie, etliche artickel
der antwort so Bischof Lorentz in die drei ort des
xi Jars schriftlich vberschickt, ein gegenbericht vnd
ableirunig, darin sie gegrund zu sein verhoften in
schriften gestelt, darin die artickel, so sie ime Bischof
Conraden vmb Sant Gilgen tag des 25 Jars
vberantwort getzogen sein, Batten die selbigen
zum theil abzu schaffen, vnd zum theil gnediglich zu
andern vnd zu miltern, Da aber sein f. g
in einem oder mer, gegrunte vrsach zu haben ver=
meint Batten sie das selbig auß gnaden an
die vier ort Staigerwalt, Ottenwalt, Baunach, Ron
vnd Wern, Graf wolfen von Castel, Linhart von
durn, Claus vom Stein, Balthazar von weiers
schriftlich zuerofnen, mocht man dester eher zuuer=
gleichung komen, vnd sich dester eher etliche gewalt=
habere abfertigen lassen
Kommentar:
Notiz am Rand: Der Ritterschaft wird der Beschwerdeartiekl übergeben.
Die drei Ortschaften ergeben sich aus dem Eintrag über die Ritterschaft von 1511.
Die Einträge von 6287 bis 6290 gehören zusammen.
Fundort in der Hohen Registratur:
Standbuch 1012, Folio: 409v, Schreiber: Lorenz Fries
Digitalisat: