Fries beschreibt eine Rechtsunterscheidung zwischen Geiseln und Bürgen: eine Geisel muss ihre eigene Person, sowie einen Knecht und zwei Pferde leisten. Ein Bürge dagegen verpflichtet sich, einen Knecht und ein Pferd zu leisten. Sollte die Geisel nicht persönlich erscheinen, kann sie einen Adligen an ihrerstatt schicken. Außerdem steht die Geisel unter Eid, der Bürge nicht.
Bischof Johann von Brunn schuldet Kaspar von Bibra ( Caspar von Bibra) 3270 Gulden. Mit Geisel und Bürge verpflichtet sich der Bischof die Summe in einer bestimmten Zeit zu zahlen. Falls er dies nicht tut, erhält Kaspar von Bibra das Amt Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat).