Bezüglich der Eide und Pflichten der Untertanen, Räte, Amtmänner, Lehensmänner und Kanzleibediensteten des Hochstifts Würzburg verweist Lorenz Fries auf ein gesondertes Buch, welches in der Kanzlei verwahrt wird.
Die Untertanen (widemleute) in Kirchlauter (Kurchlauter) stehen im Abhängigkeitsverhältnis der Bischöfe zu Würzburg und der Amtmänner des Schlosses Raueneck (Rauheneck).
Dem Hochstift Würzburg wird das Schloss und Amt Mainberg samt den Untertanen, die dem Hochstift gegenüber einen Huldigungseid ablegen, übergeben.