Die Herren von Vestenberg (Vestenberg) empfangen einen Großteil des Dornheimer Zehnten als Lehen vom Hochstift Würzburg. Dies gilt laut Nachtragsschreiber ebenso für den Zehnt von Iphofen (Iphoven) sowie Besitzungen in Lonnerstadt (Lonerstadt), Reinhardshofen (Rinhartshoven) und Melsendorf (Melsendorf; es bleibt unklar, ob Ober- oder Untermelsendorf gemeint ist).
Bischof Albrecht von Hohenlohe verpfändet die Burg Gailnau bei Rothenburg o. d. T. ( ain Schloß oder behausung in der Rotenburger vergrabung gelegen ) auf Wiederlösung an die von Vestenberg (von Vestenberg).
Bischof Gerhard von Schwarzburg kauft von Albrecht dem Älteren und Albrecht dem Jüngeren von Vestenberg (Vestenberg) einen Hof zu Prosselsheim (Brassoldshaim) für 1200 Pfund Heller.
Das Dorf Füttersee (Futersehe) gehört dem Kloster Ebrach (closter Ebrach) und untersteht der Gerichtsbarkeit der Zent Burghaslach (zent Haslach). Auch die Herren von Vestenberg (die von Vestenberg) besitzen Gerichtsrechte über dieses Dorf, worüber sie mit Bischof Lorenz von Bibra einen Vertrag abschliesen.