Ein Herr von Rabenstein ist Amtmann zu Wirsberg.
Niclaus von Rabenstein ist Amtmann zu Wirsberg.
Wolf Rueff ist Vogt in Aufkirchen.
Nach langen Auseinandersetzungen über die Zuständigkeiten des Oberkotzauer Hochgerichts bestätigen die Markgrafen Kasimir von Brandenburg-Kulmbach und Georg von Brandenburg-Ansbach-Kulmbach dem Christoph von Kotzau dessen Grenzen. Die Ansprüche der Amtshauptmänner von Hof werden damit größtenteils abgewehrt. Nur die Gerichtsbarkeit über Quellenreuth wird ihm abgesprochen.
Die beiden Herren von Euerdorf, die Herren von Henneberg und der Bischof von Würzburg Konrad II. von Thüngen, beschließen, dass sie von nun an Erbschöffen im "Malgericht" der Zent Aura-Trimberg sein sollen. Zuvor nahm der Schöffe aus Euerdorf eine Sonderstellung ein - er war Jahrschöffe und wurde von würzburgischen Männern gewählt.
Der Bamberger Bischof Weigand (von Redwitz) und der Brandenburger Markgraf vereinbaren im Jahr 1524, dass das Halsgericht in Buttenheim aus sechs Schöffen bestehen soll.
Die Aufständischen in Markt Bibart zwingen die restliche Bevölkerung zur Unterstützung. Der Amtskeller und die Schultheißen flüchten daraufhin nach Würzburg.
Die Grafen Karl Wolfgang und Ludwig von Öttingen teilen ihre Güter. Das Amt des Marktes Aufkirchen fällt dem Grafen Karl Wolfgang zu.
Wendelstein bekommt eine neue Gerichts- und Gemeindeordnung. Durch sie wird die Verwaltung der Gemeinde aus den Händen der Bürger und der von ihnen gewählten Bürgermeister entnommen und den sogenannten Gerichtsbürgermeistern, dem Gericht und den Gerichtherrschaften übertragen.
Eine 500 Mann starke markgräfliche Truppe fällt um vier Uhr früh in Aufkirchen ein und nimmt den Vogt Hans Zetz mit sich.