In Wachenroth besteht ein Fraisch- und Halsgericht, das vom bischöflich-bambergischen Amtmann überwacht wird.
Die Ausübung der streitigen und freiwilligen Gerichtsbarkeit liegt bei der Gemeinde Marktschorgast. Der bischöfliche Amtmann oder Vogt darf nur bei schwerwiegenden Verbrechen wie Diebstahl, Mord und Notzucht die Gerichtsbarkeit ausüben.
Der Markt Marktschorgast hat die Entscheidungshoheit über die Aufnahme von Bürgern und eine eigene politische Vertretung durch Bürgermeister und Schöffen.
Die Familie von Langheim tritt in die Dienste der Grafen von Castell, die die Oberhoheit über das Dorf Großlangheim haben.
Es gibt einen Bürgermeister und einen Schultheiß, der dem Dorfgericht mit seinen zwölf Ratspersonen vorsteht.
Das Oberamt Schwabach ist in fünf sogenannte Wildfuhren eingeteilt und wird von vier Wildmeistern beaufsichtigt, darunter auch ein Wildmeister in Schwand.
Das Kloster hat neben dem Vogt einen Kastner, einen Klosterschultheiß, einen Förster und einen Amtsknecht angestellt.
Von den adeligen Geschlechtern, die in Wachenroth leben oder das Dorf zu verteidigen haben, sind als erste die Wachenrod bekannt. Nach deren Aussterben übertragen die Bischöfe die Verteidigung und Verwaltung des Schlosses an die Vestenberger.
Zwei Drittel der Uehlfelder Anwesen gehören zum Schloss und ein Drittel zum Amt Dachsbach. Die Uehlfelder Untertanen wählen jährlich zwei Bürgermeister, die Dachsbacher Untertanen einen. Diese drei Bürgermeister müssen von ihren zuständigen Herren bestätigt werden und sind Befehlsempfänger dieser. Der Schlossvogt und der Schultheiß (Amt Dachsbach) sind die obersten Beamten im Dorf.
Die Struktur der dörflichen Verwaltung sieht folgendermaßen aus: An der Spitze steht der von der ganzen Gemeinde gewählte Dorf- oder Bürgermeister. Er beruft die Gemeindeversammlung ein und führt in ihr den Vorsitz, verwaltet das Vermögen der Gemeinde und legt der Gemeindeversammlung jährlich darüber Rechnung ab. Neben den Dorfmeister treten Vogt und Schultheiß als Vertreter der Obrigkeiten, wobei dem Vogt als Vertreter des Hochstifts das entschieden größere Gewicht zufällt. Nach der Erhebung Zapfendorfs zum Amt Ende des 15. Jahrhundert gewinnt er weiter an Einfluss und überragt schließlich sogar den Bürgermeister. Er wird wie der Bürgermeister von der Herrschaft gestellt und ist stets einer der größten Grundbesitzer. Viertelmeister oder Beiräte des Dorfmeisters lassen sich nicht nachweisen.