König Ruprecht III. verleiht Stefan von Absberg Halsgericht und Freiung zu Absberg.
Kaiser Friedrich III. (HRR) belehnt Engelhart, Hans und Heinrich von Absberg mit dem Schloss Absberg sowie mit dem Markt und dem Halsgericht zu Absberg.
Kaiser Friedrich III. (HRR) gestattet Hans und Engelhart von Absberg, Juden in ihr Gebiet aufzunehmen.
Der Absberger Pfarrer nimmt die brandenburgisch-nürnbergische Kirchenordnung an. Damit ist Absberg protestantisch.
Kaiser Karl V. (HRR) bestätigt Hans Christoph, Hans Siegmund und Hans Caspar von Absberg alle ihre Privilegien, darunter auch Geleit- und Asylrecht zu Schloss und Markt Absberg.
Mit dem Ritter Hans Veit stirbt das Geschlecht der Absberger aus. Der Ort selbst scheint zunächst herrenlos. Dadurch zerfällt der absbergische Besitz in den Allodialbesitz (u.a. das neue Schloss zu Absberg), in die Reichslehen (u.a. das alte Schloss zu Absberg mit Halsgericht, Blutbann und Geleit), in die Lehen des Bischofs von Eichstätt und in die Lehen des Markgrafen von Brandenburg-Ansbach.
Der Deutsche Orden bekommt nach langen Verhandlungen Absberg (Schloss und Markt Absberg samt Halsgericht und Blutbann) als Reichslehen zugesprochen. Bis zur Auflösung des Ordens durch Napoleon bleibt Absberg Ordensobervogtei.