Dem Markgrafen von Ansbach gelingt es letztlich, die Herrschaft der Dompropstei Würzburg aus Obernbreit zu verdrängen.
Die Bewohner Obernbreits wenden sich in Fällen todeswürdiger Verbrechen an das Zentgericht Creglingen, in bürgerlichen Fällen an das Zentgericht Kitzingen. Der Markgraf von Ansbach kann sie aber jederzeit an ein anderes Gericht verweisen. Zudem hat der Ort ein eigenes bürgerliches Gericht.
Obernbreit ist Sitz eines ansbachischen Oberschultheißenamtes. Dazu gehören unter anderem Marktsteft und Martinsheim.
Die ehemaligen Seckendorffer Untertanen zu Obernbreit gehen durch Verkauf in Schwarzenberger Besitz über.
Das Markgrafentum Ansbach erwirbt die Untertanen der Dompropstei Würzburg in Obernbreit durch Tausch.
Obernbreit verliert das ansbachische Oberschultheißenamt an Marktsteft.
Es gibt fünf Mühlen in Obernbreit.
Es gibt einen sogenannten Magelrat in Obernbreit. Dieser besteht aus sechs ansbachischen, vier schwarzenbergischen und zwei dompröpstischen Untertanen. Daraus werden zwei Bürgermeister gewählt, von denen einer immer ein ansbachischer Untertan ist.
In Obernbreit sitzen ein ansbachischer Schultheiß, Zolleinnehmer und Wildmeister.