Die Herren von Thüngen siedeln jüdische Familien als "Schutzjuden" in Burgsinn an.
Burgsinn ist von einer Mauer mit drei Tortürmen umgeben.
Wilhelm I. von Thüngen erwirbt den würzburgischen Besitz im Sinngrund.
Der Würzburger Bischof Johann von Egloffstein verkauft das Schloss Burgsinn samt seinen Zugehörigkeiten für 10000 rheinische Gulden an Wilhelm von Thüngen. Die Herren von Thüngen haben damit die weltliche Gerichtsbarkeit sowie das Patronatsrecht über Kirche und Pfarrei inne.
Mit der Übernahme der Landesherrlichkeit durch die Herren von Thüngen geht auch die hohe Gerichtsbarkeit in Burgsinn von Würzburg auf sie über, die durch das sogenannte Zentgericht ausgeübt wird. Burgsinn hat kein eigenes Zentgericht. Das zuständige Zentgericht befindet sich in Mittelsinn, die Leitung hält jedoch der Inhaber des Schlosses zu Burgsinn. Das Gefängnis des Gerichtes befindet sich in Burgsinn im "Unteren Tor". Das Dorfgericht in Burgsinn spricht Recht in der Gemeinde.
Der erste von Wilhelm von Thüngen in seiner Rolle als Ortsherr eingesetzte Pfarrer heißt Friedrich Sieglein und kommt aus Karlstadt.
Die Kirche in Rieneck wird mit der Zustimmung des Würzburger Bischofs Johann I. zur Pfarrkirche erhoben und von der Mutterkirche in Burgsinn getrennt.
Die Kirche in Mittelsinn wird mit der Zustimmung des Würzburger Bischofs Johann II. zur Pfarrkirche erhoben und von der Mutterkirche in Burgsinn getrennt.
Die Herren von Thüngen übertragen das Schloss Burgsinn und die dazugehörigen Besitzungen an den Markgrafen Friedrich I. von Brandenburg.
Der Würzburger Bischof Gottfried IV. Schenk (von Limpurg) bestätigt Siegmund I. von Thüngen u. a. das Patronatsrecht über die Pfarrei in Burgsinnund den dazugehörigen Filialen.