Georg von Seckendorff ist öttingischer Vogt in Aufkirchen.
Aufkirchen wird von Öttingen wieder eingelöst.
Albrecht Wülfinger ist öttingischer Vogt und Landvogt des Reichs in Aufkirchen.
Sixt Zetz ist öttingischer Vogt in Aufkirchen.
Leonhard Steimann ist öttingischer Amtmann in Aufkirchen.
Die von Öttingen erheben Klage beim schwäbischen Bundesgericht gegen Brandenburg wegen des Halsgerichtes zu Aufkirchen.
Der Markgraf geht rechtlich gegen Öttingen wegen des Halsgerichtes in Aufkirchen beim Reichskammergericht vor. Er legt dar, dass dieses Recht bereits dem Vogtamt Hohentrüdingen zustand, ehe Aufkirchen in öttingische Hände gekommen war.
Wolf Rueff ist Vogt in Aufkirchen.
Sämtliche Grafen von Öttingen einigen sich bezüglich ihres Erbes: Graf Karl Wolfgang erhält durch Los den Markt Aufkirchen.
Die Brüder Karl Wolfgang zu Harburg und Ludwig XV. zu Öttingen führen eine evangelische Predigt, das Abendmahl unter beiderlei Gestalt (mit Brot und Wein) und deutsche Taufe in Aufkirchen ein.