Die Filiale Enchenreuth ist seit jeher der Pfarrei Presseck angegliedert. Der Pfarrsprengel reicht von Schwand bis in die Gegend von Schwarzenbach am Wald und dürfte aufgrund dieses umfangreichen Gebietes schon lange vor 1421 bestanden haben.
Die Pressecker Pfarrkirche wird in verschiedenen zeitlich weit auseinanderliegenden Bauabschnitten errichtet.
Bischof Wulvig überträgt Nikolaus von der Grün (de Grune) unter anderem Braunersreuth, das außerhalb des späteren Gerichts Presseck liegt, als Burghutlehen mit der üblichen Dienstverpflichtung in Landesnöten.
Der Bamberger Bischof Wernto Schenk (von Reicheneck) gestattet den Herren von Waldenfels, ihre Burgkapelle bei Presseck zu dotieren, d. h. mit den notwendigen wirtschaftlichen Mitteln auszustatten und einen Priester einzusetzen. Begräbnisrecht und geistliches Recht stehen jedoch dem Pfarrer von Obersteinach (Stadtsteinach) weiter zu.
Presseck wird erstmals urkundlich in einem Grundstücksvertrag zwischen dem Bamberger Bischof Lupold und dem Ritter Reiwin von Wartenfels erwähnt. Der slawisch klingende Ortsname veranlasst Ortsnamenforscher zu verschiedenen Deutungen: Vom altslawischen "Presseka" = Waldhau, Waldschlag (Rodung), bis zur Zerlegung des Namens im Mittelhochdeutschen: "Pr = bei der, ess= Weide, eck = am Eck" = Siedlung bei der Weide am Eck.
Presseck hat als Kirchenort und Gerichtssitz im Bereich der Wildensteiner und Waldenfelser Grundherren bereits zentrale Bedeutung. Das Marktrecht des Ortes geht auf diese Zeit zurück.
Das Halsgericht Wildenstein-Presseck war rechtlich Bamberger Rittermannlehen. Diese Bamberger Lehenshoheit entzieht das Gebiet dem brandenburgerischen Einfluss, der sich seit dem 15. Jahrhundert über die im Norden angrenzenden weiteren Adelsgerichte Schwarzenbach, Naila und Lichtenberg ausdehnt.
Die erste urkundliche Erwähnung der Pfarrei Presseck geht auf ein Abgabeverzeichnis des Jahres 1421 zurück.
Das Halsgericht Wildenstein wird nach Presseck benannt.
Am Gericht Presseck werden von dem Wildensteiner Gerichtshalter und den Ratspersonen zu Presseck alle Kapitalverbrechen, darunter auch Körperverletzungen, Verleumdungen, „Rainfrevel“, sowie das Mitführen von Zunderbüchsen und Bleikugeln oder ähnliche Delikte abgestraft.