Eine Liste der Untertanen in Nordheim v. d. Rhön derer von der Thann ist überliefert.
In Nordheim v. d. Rhön gibt es einen befestigten Kirchhof.
Das Patronat über die Kirche in Nordheim v. d. Rhön liegt beim Pfarrer von Mellrichstadt.
Nordheim v. d. Rhön wird als Baringauort genannt. Dies stellt gleichzeitig die Erstnennung des Ortes dar. Nach dem Jahr 824 wird Nordheim als im Grabfeld gelegen bezeichnet.
Nordheim v. d. Rhön wird erstmals in einer Schenkungsurkunde des Frikko und seiner Frau Itmut an das Kloster Fulda erwähnt.
Graf Hahho und Adalpraht geben das Erbe der Hiltiburg an das Kloster Fulda weiter, darunter auch ein Haus in Nordheim v. d. Rhön.
Nordheim v. d. Rhön wird als "villa" König Ottos I. des Großen (ab 962 Kaiser HRR) genannt.
König Otto I. der Große (ab 926 Kaiser HRR) übergibt seinen Besitz in der Mark Nordheim (v. d. Rhön) im Gau Grabfeld in der Grafschaft des Poppo an das Hochstift Würzburg.
Das Kloster Wechterswinkel hat Besitz in Nordheim v. d. Rhön. Dies geht aus einer undatierten Bestätigung des Papstes Alexander IV. hervor.
Fladungen wird angeblich erst in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts von der Mutterpfarrei Nordheim v. d. Rhön abgetrennt.