Röttingen wird als "civitas" bezeichnet.
Poppo von Dürn verpfändet dem Würzburger Bischof Berthold II. von Sternberg Burg und Dorf Walldürn (Durn) mit näher beschriebenem Zubehör, die ihm von seinem Onkel verpfändet worden waren und die von der Würzburger Kirche lehnsabhängig sind, für 700 Pfund Heller auf Wiederkauf. Der Bischof kann für Baumaßnahmen an der Burg bis zu 30 Pfund Heller aufwenden, die ihm mit der Hauptsumme erstattet werden.
Der Ort wird als "civitas" erwähnt.
Der Ort wird erstmals "oppidum" genannt.
Es ist ein Siegelabdruck mit der Umschrift CIVIUM CIVITATIS BABENBERGENSIS überliefert.
Neustadt bei Coburg wird als "Nova civitas" erwähnt.
Zu unbekannter Zeit übertrug Hermann I. Kissingen seinem Sohn Poppo VIII. zu freier Verfügung, wie dieser in einer von ihm selbst ausgestellten Urkunde von 1279 kundtat, in welcher er Kissingen "oppidum nostrum" nennt.
Der Ort wird als "oppidum de Lapide" erwähnt.
Pegnitz hat als Markt das Recht zur Befestigung.
Der Ort wird erstmals "stat Rienecke" genannt.