Kaiser Karl IV. gibt dem Burggrafen Friedrich V. und Margaretha, der Tochter von Burggraf Albrecht, den Markt Altdorf zu Lehen.
Das Hochstift Würzburg verkauft sein Dorf Niederlauringen an Kunne von Sternberg.
Roth wird als "civitas" bezeichnet.
Burggraf Friedrich V. von Nürnberg verpfändet die Dörfer (Burg-)Bernheim und (Markt-)Bergel mit ihren Abgaben an Friedrich von Seldeneck.
Roth wird erstmals am 4.9.1363 als Stadt genannt.
Der Ort wird als "civitas" erwähnt.
Es gibt ein Siegel mit der Aufschrift SIGILLUM CIVITATIS LORE.
Kaiser Karl IV. erhebt den Markt Homburg ("Hohemburg"), "der uns als synem künig zu Beheim u. der crone zu beheim zu dieser Zeit angehöret" zur Stadt und gewährt die Freiheiten, Rechte und Gewohnheiten der Stadt Gelnhausen. In diesem Zusammenhang wird der Wochenmarkt von Dienstag auf Montag verlegt.
In einer von König Wenzel ausgestellten Urkunde wird der Schutz des Würzburger Bischofs für die inzwischen in böhmischem Besitz befindlichen Orte Heidingsfeld, Bernheim und "burg vnd stat" Prichsendorf sowie für die Güter zu Willanzheim erwähnt. Heidingsfeld wird dabei erstmals als Stadt bezeichnet. Durch die Urkunde wird deutlich, dass der böhmische König in den genannten Orten die hohe und niedere Gerichtsbarkeit besitzt und der Bischof dort keine Ansprüche mehr erhebt. Wenzel sichert im Gegenzug den Schutz für die Besitzungen des Würzburger Hochstifts zu. In diesen Schutz sind ausdrücklich auch die Höfe und Gefälle des Hochstifts in Bernheim und Heidingsfeld sowie die bischöfliche Hälfte des Gerichts in Willanzheim mit einbezogen. Die Zusicherungen des Königs können aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass Heidingsfeld aus dem Machtbereich des Würzburger Bischofs entrückt.
Prichsenstadt wird als "civitas" bezeichnet.