Erlangen wird als "civitas" bezeichnet.
Burggraf Friedrich V. von Nürnberg gewährt der nach einem Brand beschädigten Stadt Berneck (inklusive Vorstadt) Steuererlass auf sechs Jahre.
Der Ort wird nun "Ludwigstadt" genannt, da nach der Stadterhebung das Grundwort "dorf" durch "stadt" ersetzt wird.
Die Egerer Forstverordnung erwähnt "das dorff Lewken, da saß vor alters nicht mehr denn ein Pfarrer und ein Wildener [Förster] und ein Fischer".
Mellrichstadt wird als "oppidum" bezeichnet.
Der Ort wird als "civitas" erwähnt.
Zeil wird als Stadt erwähnt: König Wenzel setzt Bamberg in "Nutz und Gewere" von "Czeil Burck und Stat".
Langenzenn wird als "stat" bezeichnet.
Creußen wird als "stat und haus" bezeichnet.
Creußen wird als "civitas" bezeichnet.