Die Städte Windsheim, Nürnberg, Würzburg und Weißenburg verbünden sich mit Willen Kaiser Ludwigs IV. zu einem Landfrieden und versprechen, sich zu dessen Wahrung gegenseitig zu helfen und das Bündnis bis zwei Jahre nach dem Tod des Kaisers zu halten.
Die Burggrafen Johann und Albrecht zu Nürnberg bestätigen dem Hochstift Würzburg den Empfang der Geldsumme, die auf den Dörfern Burgbernheim ("Bernheim") und Herbolzheim versichert gewesen ist.
Das Hochstift bestimmt für den Fall eines Güterverkaufes in der Summe von 1000 Pfund Heller an Ritter Heinich von Sternberk den Wiederkauf aus den Beden von den Städten Haßfurt, Iphofen und Kitzingen.
Die Burggrafen von Nürnberg wollen sich mit dem Bischof von Würzburg wegen der Vogtei zu Burgbernheim vertragen.
Siegfried vom Stein beurkundet dem Hochstift Würzburg das Recht des Wiederkaufs einer jährlichen von der Bede zu Mellrichstadt fallenden Gült von 120 Pfund Heller.
Die Burggrafen Johann und Albrecht von Nürnberg wollen dem Bischof von Würzburg die Erbburghut (d.h. das Stellen von Mannschaften) von Schweinberg zurückgeben.
Kaiser Ludwig IV. belehnt Kraft von Hohenlohe mit der Hälfte von Burg und Stadt Crailsheim.
Die Fähre von Obernburg mit Haus und Hof wird erstmals als stiftisches Lehen gegen einen jährlichen Zins von 36 Schillingen vergeben.
Kraft von Hohenlohe überlässt seiner Frau Anna als Heimsteuer und Morgengabe mehrere Orte für 8000 Pfund Heller zur lebenslangen Nutzung, darunter Röttingen und Königshofen.
Kraft von Hohenlohe bestätigt, dass Möckmühl und Röttingen, jeweils Burg und Stadt, vom Stift Fulda zu Lehen rühren (13.8.). Wenige Tage später erhält er beide als Lehen zugesprochen (16.8.).