In der Urkunde, in der Kraft und Anna von Hohenlohe die Herrschaften Ingolstadt, Reichelsberg und Röttingen, dies mit Burg und Stadt, an das Hochstift Würzburg für 47000 Pfund Heller verkaufen, wird auch der Weinzins zu Heidingsfeld mit verkauft.
Das Hochstift Würzburg verkauft unter dem Vorbehalt des Wiederkaufs an die Vormundschaft des Fritz Wolfskel und seine künftigen Gattin Elsebet eine jährliche Gült von 100 Pfund Heller aus der Bede und den Gefällen des Amtes Klingenberg.
Kraft von Hohenlohe und seine Frau wenden sich mit einem Brief bezüglich dem Verkauf der Stadt Röttingen an den Würzburger Bischof Otto II. von Wolfskeel.
Kraft und Anna von Hohenlohe befehlen der Stadt Rothenburg und dem Röttinger Amtmann Walther Küchenmeister, dem Würzburger Bischof Otto II. von Wolfskeel Burg und Stadt Röttingen zu übergeben. Rothenburg soll dafür 6000 Pfund Heller vom Hochstift erhalten. Am 16.10. bestätigt die Stadt den Erhalt der Summe.
Der Würzburger Bischof Otto II. von Wolfskeel beurkundet, dass beim Verkauf von Röttingen, Ingolstadt und Reichenberg an ihn einige Dörfer, darunter Königshofen ("uf dem Geuwe") nicht inbegriffen sind.
Der Fuldaer Abt Heinrich VI. von Hohenberg überträgt mit Zustimmung des Kapitels Burg und Stadt Röttingen als Eigengut an das Hochstift Würzburg.
Kraft von Hohenlohe verpflichtet sich gegenüber dem Fuldaer Abt Heinrich VI. von Hohenberg, die an das Erzstift Mainz verpfändete Burg und Stadt Möckmühl innerhalb von vier Jahren wieder zu lösen.
Abt Gottfried von Amorbach erkennt laut Lorenz Fries gegenüber dem zum Bischof gewählten Albrecht von Hohenlohe an, dass das Kloster Amorbach zum Hochstift Würzburg gehört.
Kraft und Anna von Hohenlohe geben dem Fuldaer Abt Heinrich VI. von Hohenberg im Austausch dafür, dass er Röttingen als Eigengut an das Hochstift Würzburg gegeben hat, Burg und Stadt Weikersheim. Von diesem erhalten es die Vorbesitzer wiederum als Lehen.
Kaiser Ludwig IV. bekundet dem Würzburger Bischof Albrecht seine Absicht, seinen Teil der Festen Gemünden und Rothenfels lösen will.