Nach dem Aussterben der Familie von Schlüsselberg werden Schlüsselfeld ("Sluzzelfelt") und Ebermannstadt durch den Iphöfer Vertrag gemeinsamer Besitz der Bischöfe von Würzburg und Bamberg.
Nach dem Aussterben der Schlüsselberger fällt deren Hälfte des Besitzes der "Veste zu dem Betzenstein" an den Nürnberger Burggrafen.
Bei der Trennung in Ober- und Niederbayern fiel Rothenfels an den oberbayerischen Teil.
König Karl IV. verpfändet dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe für 1000 Mark lötiges Silber Rechte in Rothenburg: Die Gerichte des Reichs, das Amt, das "winziehe ampt", die "wetteschilling", alle zum Amt gehörigen Eigenleute, Ungeld, Zölle, Geleite und 100 Pfund jährlich auf die Steuer sowie das Recht, alle Ämter und den Rat zu besetzen. Grund für die Verleihung war, dass Albrecht dem Ritter Heinrich von Dürrwangen Ansprüche abgelöst hatte, die dieser u.a. auf Gerichtsrechte des Reichs in Rothenburg hatte.
Abdrängung des stadtherrlichen Schultheißen oder "advocatus" auf den Vorsitz im Stadtgericht.
In einem Privileg werden die Herren von Hadegg und ihre Untertanen vom Gericht des Reiches in Landeck befreit, mit Ausnahme von Fällen von Diebstahl, Vergewaltigung und "fließenden Wunden".
In einem Privileg wird den Herren von Hadegg zugestanden, ihre Untertanen selbst besteuern zu dürfen.
Elisabeth, Markgräfin von Meissen, bekommt bei ihrer Heirat mit Burggrafen Friedrich von Nürnberg die Vesten Blassenberg, Kulmbach und Berneck als Leibgeding.
Konrad von Bastheim bestätigt, dass der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe Wiesengrundstücke zum Erbburglehen verliehen hat.
Das zweite, seit etwa 1400 gebräuchliche Siegel der Stadt, die infolge mehrmaliger Verpfändungen seit der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts stark an Bedeutung verloren hatte, war bezeichnenderweise wesentlich kleiner und einfacher. Es trägt die Umschrift S. CIVITATIS [IN] C[HRANA]CH.