Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe, der Bamberger Bischof Friedrich I. von Hohenlohe und Burggraf Johann von Nürnberg verbürgen sich für König Karl IV., dass dieser die Stadt Gelnhausen innerhalb eines Jahres aus der Verpfändung an Graf Günther von Schwarzburg und den Nordhausener Propst Heinrich von Hohnstein lösen werde.
Graf Albrecht von Oettingen gibt dem Ellwangener Abt Kuno von Gundelfingen die Stadt Gunzenhausen zurück, die er von diesem zu Lehen erhalten hatte, mit dem Ersuchen, die Stadt Burkhardt von Seckendorf zu verleihen.
Albrecht II. von Hohenlohe, Bischof von Würzburg, wird als Pfleger der Bürger von Rothenburg bezeichnet. In einem Streit zwischen ihm und den Bürgern einerseits mit dem Ritter Heinrich von Dürrwangen werden Schiedsrichter bestellt.
König Karl IV. befiehlt der Stadt Rothenburg, dem Würzburger Erwählten Albrecht II. von Hohenlohe zu huldigen und zu schwören und seine und des Reichs Rechte in der Stadt zu achten. Zudem erlaubt er der Stadt, dass sie dem Burggrafen von Nürnberg 300 Pfund Heller als Schirmgeld geben darf.
Abdrängung des stadtherrlichen Schultheißen oder "advocatus" auf den Vorsitz im Stadtgericht.
In einem Privileg werden die Herren von Hadegg und ihre Untertanen vom Gericht des Reiches in Landeck befreit, mit Ausnahme von Fällen von Diebstahl, Vergewaltigung und "fließenden Wunden".
In einem Privileg wird den Herren von Hadegg zugestanden, ihre Untertanen selbst besteuern zu dürfen.
Elisabeth, Markgräfin von Meissen, bekommt bei ihrer Heirat mit Burggrafen Friedrich von Nürnberg die Vesten Blassenberg, Kulmbach und Berneck als Leibgeding.
Der Edelknecht Horant von Grünfeld und seine Ehefrau Jutta verkaufen ihren Bauhof in Krautheim, gelegen bei der Feste, um 30 Pfund Heller an den Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe und dessen Stift.
Das zweite, seit etwa 1400 gebräuchliche Siegel der Stadt, die infolge mehrmaliger Verpfändungen seit der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts stark an Bedeutung verloren hatte, war bezeichnenderweise wesentlich kleiner und einfacher. Es trägt die Umschrift S. CIVITATIS [IN] C[HRANA]CH.