Der Burggraf von Nürnberg baut den Markt Langenzenn zur Stadt aus. Nach Merian erfolgte die Stadtrechtsverleihung erst 1443.
Das Erzstift Mainz erwirbt in der Nachfolge der Herren von Runneberg und Eppstein das Dorf Willmundsheim als Eigenbesitz.
Das Hochstift Würzburg verkauft eine Jahresgült von 400 Pfund Heller aus dem Gefälle von Arnstein an Frowin und Cuntz vom Huten unter dem Vorbehalt des Wiederkaufs.
Konrad von Bastheim bestätigt, dass der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe Wiesengrundstücke zum Erbburglehen verliehen hat.
Der Augsburger Bischof Marquard I. von Randeck eint den Bamberger Bischof Friedrich I. von Hohenlohe und die Burggrafen von Nürnberg mit der Stadt Nürnberg wegen des Platzes der ehemaligen Judenhäuser. Die Stadt Nürnberg soll dem Bischof und den Burggrafen für die Niederlegung aller Ansprüche auf diesen Platz und die Hofstätten 1600 Gulden geben.
Die Stadt kann sich für 7200 Pfund Heller aus eigener Kraft aus der Verpfändung an die Oettinger lösen.
Herman von Bernheim ist als Vogt von Uffenheim belegt.
Gottfried von Hohenlohe, genannt von Brauneck, und sein Sohn Gottfried verkaufen alle ihre Rechte in Dettelbach, Brück und Schnepfenbach für 1000 Pfund Heller als Mannlehen an den Ritter Johann von Dettelbach. Bedingung soll sein, dass Johanns Sohn, wenn er einen hat, den Erbanspruch vor seinen Töchtern haben soll.
Aufgrund eines Bündnisses mit Graf Hermann von Henneberg überlässt der Abt von Fulda diesem 1351 einen Teil der Stadtbede von Hammelburg.
Graf Johann von Henneberg und seine Ehefrau Elisabeth versetzen dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe und dessen Stift ihre Hälfte von Burg und Stadt Schweinfurt samt der Feste Althaus um 6000 Pfund Heller (15.2.). Es werden weitergehende Bestimmungen getroffen. In einer Urkunde vom 16.2. wird ein Wiederlösungsrecht vereinbart. Einige Tage später (25.2.) erbitten der Graf und seine Frau die Bestätigung des Geschäfts von König Karl IV. In einer Urkunde vom 3.6.1351 nimmt der Bischof das Althaus auf Bitten der Grafen von dem Geschäft aus.