Der Burggraf von Nürnberg baut den Markt Langenzenn zur Stadt aus. Nach Merian erfolgte die Stadtrechtsverleihung erst 1443.
Das Hochstift Würzburg verkauft eine Jahresgült von 400 Pfund Heller aus dem Gefälle von Arnstein an Frowin und Cuntz vom Huten unter dem Vorbehalt des Wiederkaufs.
Elisabeth, Markgräfin von Meissen, bekommt bei ihrer Heirat mit Burggrafen Friedrich von Nürnberg die Vesten Blassenberg, Kulmbach und Berneck als Leibgeding.
Der Edelknecht Horant von Grünfeld und seine Ehefrau Jutta verkaufen ihren Bauhof in Krautheim, gelegen bei der Feste, um 30 Pfund Heller an den Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe und dessen Stift.
Das zweite, seit etwa 1400 gebräuchliche Siegel der Stadt, die infolge mehrmaliger Verpfändungen seit der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts stark an Bedeutung verloren hatte, war bezeichnenderweise wesentlich kleiner und einfacher. Es trägt die Umschrift S. CIVITATIS [IN] C[HRANA]CH.
König Karl IV. erlaubt den Grafen von Hohenlohe, Neuenstein zur Stadt zu erheben, eine Mauer, Stock und Galgen zu errichten und einen Wochenmarkt dort abzuhalten. Die Bürger sollen alle Rechte haben, die die Bürger von Metz ("Mentz"), Frankfurt und der anderen Reichsstädte haben.
Herman von Bernheim ist als Vogt von Uffenheim belegt.
Aufgrund eines Bündnisses mit Graf Hermann von Henneberg überlässt der Abt von Fulda diesem 1351 einen Teil der Stadtbede von Hammelburg.
Der Markgraf von Brandenburg, Ludwig der Römer, weist den Bischof von Würzburg an, dass nach einer vorgenommenen Teilung die Lande und Herrschaften in Franken seinem Bruder, dem Markgrafen Ludwig von Brandenburg, zugefallen seien. Er entbindet den Bischof von der Treue und Gelübde ihm gegenüber und weist ihn an, mit Burg und Stadt Gemünden und mit allem anderen, was er von ihm und dem Markgrafen Otto erhalten hatte, nun seinem Bruder Ludwig gehorsam zu sein.
Graf Johann von Henneberg und seine Ehefrau Elisabeth versetzen dem Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe und dessen Stift ihre Hälfte von Burg und Stadt Schweinfurt samt der Feste Althaus um 6000 Pfund Heller (15.2.). Es werden weitergehende Bestimmungen getroffen. In einer Urkunde vom 16.2. wird ein Wiederlösungsrecht vereinbart. Einige Tage später (25.2.) erbitten der Graf und seine Frau die Bestätigung des Geschäfts von König Karl IV. In einer Urkunde vom 3.6.1351 nimmt der Bischof das Althaus auf Bitten der Grafen von dem Geschäft aus.