Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe verleiht einen dreitägigen Markt zu St. Laurentius.
Mit dem Tod Heinrichs von Baunach stirbt der Name "Ritter von Baunach" aus.
Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe verpfändet die Burg und Stadt Röttingen vorübergehend an den Grafen Eberhard von Württemberg.
Konrad von Herbelstadt kauft von Graf Johann von Henneberg die halbe Stadt Themar um 2000 Pfund Heller auf Wiederkauf.
Die "Goldene Bulle" von Kaiser Karl IV. besagt unter anderem, dass jeder Kaiser seinen ersten Reichstag in Nürnberg abzuhalten hat.
Kaiser Karl IV. gestattet dem Erzbischof von Mainz, den Ort Hasloch zur Stadt zu erheben und dort eine Burg zu errichten.
Das Landgericht Nürnberg setzt den Eichstätter Bischof Berthold von Zollern in die nützliche Gewähr der Stadt Königshofen.
Kaiser Karl IV. genehmigt die Abtretung der halben Reichspfandschaft an der Stadt Schweinfurt mit Zugehörungen durch Graf Eberhard von Württemberg und dessen Ehefrau Elsbeth an den Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe und dessen Stift.
Das Geschlecht von Münster hat Gefälle in Arnstein inne.
Konrad von Hürnheim bestätigt die Dreiteilung des Henneberger Erbes. Der Teil Coburg geht dabei an den Markgrafen von Meißen, den zweiten Teil bildet Schmalkalden und den dritten Teil Königshofen und Heldburg, die an den Burggrafen von Nürnberg und den Grafen von Württemberg gehen.