Die Wilden verkaufen Kirchenlamitz ("Kirchenlomnicz") an die Burggrafen von Nürnberg, womit diese Stadtherren werden.
Der Würzburger Bischof Albrecht II. von Hohenlohe verleiht einen dreitägigen Markt zu St. Laurentius.
Der Mainübergang bei Volkach/Astheim wird zum Würzburger Amt aufgewertet.
Bei der Stadterhebung Haslochs gehört der Ort der Grafschaft Wertheim und war höchstens an das Erzstift Mainz verpfändet.
Dietrich von Elsa erhält von Burggraf Albrecht von Nürnberg das Burggut zu Hildburghausen. In der Urkunde sind auch Amtleute und ein Gericht von Hildburghausen belegt.
Der Graf von Schwarzburg entscheidet einen Streit zwischen dem Markgrafen Friedrich von Meißen mit Burggraf Albrecht von Nürnberg wegen des hennebergischen Erbes. Dabei entscheidet er, dass die Vogtei bei Herrenbreitungen zu Schmalkalden gehört und mit Schmalkalden an den Markgrafen von Meißen verpfändet worden war. Unklar bleibt, ob Umpferstedt zu Heldburg oder zu Coburg gehört.
Das Landgericht Nürnberg setzt den Eichstätter Bischof Berthold von Zollern in die nützliche Gewähr der Stadt Königshofen.
Das Hochstift verkauft Zins, Gült, den großen und den kleinen Zehenden in Burgbernheim an den Amtmann Ulrich Plast und den Nördlinger Bürger Heinrich Oelhafen. Der den Burggrafen von Nürnberg gehörende Teil der Zinsen und des Zehnten an Burgbernheim und dem Wald wird von diesem Verkauf ausdrücklich ausgenommen, da die Burggrafen dies zu verhindern wissen.
Die beim kaiserlichen Hofgericht gegen das Hochstift Würzburg erhobene Klage des Bischofs von Eichstätt und einiger weltlicher Herren wegen den Orten Königshofen sowie Teilen von Schweinfurt und Münnerstadt wird vorerst abgewiesen.
Der Seßlacher Amtmann Albrecht von Lichtenstein und seine Brüder Heinrich und Eberhard übergeben ein Revers, in dem sie Bischof Albrecht von Hohenlohe die Inbesitznahme diverser Einnahmerechte von jährlich 100 Pfund Heller für eine Pfandsumme von 1000 Pfund Heller bestätigen.