Der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg kommt mit der Stadt Gerolzhofen dahin überein, dass ihm dieselben Schloss und Amt Gerolzhofen von Ritter Lemplein Lamprecht um 8000 Pfund Heller wieder einlösen, dagegen aber ein Jahr lang von jeder Steuer und Bede befreit sein sollen.
1392 wird erstmals ein von der Bürgerschaft gewälter Stadtrichter genannt, während sein Vorgänger noch burggräflicher Ministeriale war.
Mitbesitzer von Alzenau ist die Herrschaft, später Grafschaft, Hanau.
Graf Friedrich von Henneberg setzt das halbe Schloss und die halbe Stadt Römhild für 3000 Gulden seiner Gemahlin Elisabeth ein.
Graf Heinrich verpfändet den Brüdern Ritter Hans und Wetzel vom Stein sein Amt zu Schmalkalden (Gerichtsbarkeit) und die Vogteien Bernshausen und Britterode und verpflichtet sich zum Einlager.
Herzog Swantibor I. versichert dem Hochstift Würzburg das Vorkaufsrecht für seine fränkischen Besitzungen, indem er sie dem Bischof in Obhut übergibt.
Swantibor I. von Pommern-Stettin verkauft Altdorf an Ruprecht III., den Pfalzgrafen bei Rhein.
Der Gesandte des Stettiner Herzogs schickt diesem aus Würzburg einen Schieds- und einen Schuldbrief. Der Rückkauf Königsbergs durch Würzburg ist also beschlossen.
Laut Lorenz Fries zahlt der Würzburger Bischof eine weitere Rate in Höhe von 300 Gulden für Königsberg an Swantibor.
Das Hochstift befreit die Stadt Haßfurt gegen Zahlung von 2800 Gulden auf vier Jahre von ihren Abgaben.