Das Stift Fulda weist Elisabeth von Hohenlohe wegen Weikersheim an das Hochstift Würzburg als nunmehrigen Lehensherrn.
1392, 1393 und 1395 hatte der (würzburgische) Rothenfelser Amtmann Götz Voit von Rieneck Teile von Schloss, Stadt und Amt Rothenfels vom Hochstift als Pfand erhalten, musste aber 1398 auf Anweisung des Bischofs von Würzburg den halben Teil des Schlosses den beiden Rienecker Grafen Ludwig VI. und Thomas überlassen.
Mitbesitzer von Alzenau ist die Herrschaft, später Grafschaft, Hanau.
Graf Friedrich von Henneberg setzt das halbe Schloss und die halbe Stadt Römhild für 3000 Gulden seiner Gemahlin Elisabeth ein.
Graf Heinrich verpfändet den Brüdern Ritter Hans und Wetzel vom Stein sein Amt zu Schmalkalden (Gerichtsbarkeit) und die Vogteien Bernshausen und Britterode und verpflichtet sich zum Einlager.
Herzog Swantibor I. versichert dem Hochstift Würzburg das Vorkaufsrecht für seine fränkischen Besitzungen, indem er sie dem Bischof in Obhut übergibt.
Swantibor I. von Pommern-Stettin verkauft Altdorf an Ruprecht III., den Pfalzgrafen bei Rhein.
Swantibor I. verleiht der Stadt das Recht, Bürger aufzunehmen und zu entlassen.
Der Würzburger Bischof und das Domkapitel wollen von Swantibor I. von Stettin die Stadt Königsberg für eine Summe von 21000 Gulden zurück kaufen. Sie verpflichten sich, die Summe in vier Raten in Nürnberg zu zahlen. Das Kapitel gibt das Schloss Pottenstein als Pfand.
Die Bürger von Seßlach bestätigen, dass sie der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg gegen eine Zahlung von 8000 Pfund Heller auf die nächsten vier Jahre von der Steuer befreit hat.