Steinau hat Eigenschaften als Residenz der Herren von Hanau.
Der Würzburger Bischof Johann II. von Brunn befreit die Stadt Meiningen auf fünf Jahre von Entrichtung der Steuer und bittet anstatt der Zinsen um ein Anleihen von 6000 Rheinischen Gulden. Schon 1414 ist es zu einer Abrede über diese Summe gekommen.
Graf Michael von Wertheim gibt Jörg Diethelm von Wertheim, dessen Sohn Hans, Else "Wynmerein" und deren Sohn Johannes den "Buwehof" beim Schloss in Külsheim gegen jährlich 70 Gulden zu Lehen.
1419 überließen Andrees und Wilhelm Voit von Rieneck einen weiteren Anteil an Schloss, Stadt und Amt Rothenfels für 3500 Gulden und mit Bewilligung des Bischofs Johann von Brunn an Heinz Rüdt von Collenberg und dessen Ehefrau.
Die Bürger von Ebern verpflichten sich laut Lorenz Fries, in den kommenden 13 Jahren einen Teil der Pfandsumme Eberns in Höhe von 6492 Gulden zu entrichten. Der Würzburger Bischof Johann von Brunn und das Domkapitel befreien sie dafür 13 Jahre lang von Steuer und Bede.
Da sich der Würzburger Bischof laut Lorenz Fries von Contz von Rosenberg zu Rottingen 4500 Gulden leiht, verschreibt er ihm 1419 Stadt und Amt Iphofen. Im darauf folgenden Jahr leiht sich der Bischof von Hans von Seldeneck und seinem Sohn 3000 Gulden, löst damit Iphofen bei Contz von Rosenberg aus, verschreibt denen von Seldeneck 300 Gulden Zinsen und setzt dafür Stadt und Amt Iphofen ein. Doch dann ist diese Verschreibung nicht erfolgt.
Marktheidenfeld wird als Mittelpunkt der Wertheimer Herrschaft ummauert.
Burg und Stadt Wertheim gehen als Lehen von König Sigismund an Graf Georg von Wertheim.
Die Schöffen des Marktheidenfelder Gerichts verkünden ein Weistum über die (näher ausgeführten) Rechtsverhältnisse des Ortes.
Der Würzburger Bischof leiht sich laut Lorenz Fries 6000 Gulden von Schenk Konrad von Limpurg und seinen Brüder. Dafür verschreibt er ihnen jährlich 300 Gulden an Stadt und Amt Iphofen, was er 1484 wieder einlöst