Stadt- und Gerichtsordnung des Kurfürsten und Markgrafen Friedrich I.: Unter Vorsitz des Stadtvogts werden zwei Bürgermeister und der Rat gewählt. Dieser besteht aus einem inneren oder kleinen und einem äußeren oder großen Rat.
Der Rat wird nach einem Freiheitsbrief des Markgrafen Friedrich I. unter Mithilfe des Herrschaftlichen Vogts erwählt. Aus seiner Mitte werden wiederum zwei Bürgermeister gewählt.
Der Kurfüst und Markgraf Friedrich I. von Nürnberg legt ein allgemeines Stadtrecht für sein Territorium fest.
Bischof Johann II. von Würzburg verpfändete Graf Georg I. von Henneberg den würzburgischen Anteil an Burg, Stadt und Amt Münnerstadt, ausgenommen geistliche Lehen und Mannlehen und auch den würzburgischen Teil am Ungeld. Damit war Münnerstadt wieder ganz im Besitz der Henneberger.
Auf dem Konzil von Basel (1431-47) wird der Beschwerde des Domkapitels und der Immunitätsbewohner gegen die Bürger nachgegeben und die Fortführung der Befestigung untersagt.
Markgraf Friedrich VI. von Brandenburg-Ansbach und Brandenburg Kulmbach verkauft Prichsenstadt an den Fuchs von Bimbach.
Bischof Johann von Brunn bestätigt dem Markgrafen Friedrich nochmals seinen Anspruch auf 12000 Gulden und sein Pfand Kitzingen, jedoch mit dem Vorbehalt der Wiederlösung.
Kaiser Sigismund erteilt den Grafen Johann und Michael von Wertheim das Privileg, in ihrer ganzen Grafschaft die Halsgerichtsbarkeit auszuüben. Wenn aufgegriffene Täter vor zwei oder mehr Zeugen ihre Schuld bekennen, dürfen sie sofort bestraft werden.
Graf Albrecht von Wertheim, Pfleger des Stifts Würzburg, verspricht dem Würzburger Bischof Johann II. von Brunn, ihm bei der Erlangung der Huldigung der Städte im Stift behilflich zu sein. Namentlich genannt werden Würzburg, Neustadt (keine genauere Bestimmung möglich) und Meiningen. Sollten diese drei die Huldigung verweigern, will Albrecht das "sloss vnsern Frawenberg" dem Bischof und Domkapitel übergeben.
Der Würzburger Bischof Johann II. von Brunn verpfändet den Brüdern Wilhelm und Heinrich, Grafen von Henneberg, die Stadt Meiningen samt den Dörfern Vachdorf, Leutersdorf und Queienfeld für insgesamt 15000 Gulden Auf Meiningen haben sie bereits am 8.8.1434 ein Pfandgeld von 6000 Gulden gewährt, weitere 9000 Gulden sind wegen den Dörfern Vachdorf, Leutersdorf und Queienfeld zu geben.