Am 17. November teilen Konrad von Weinsberg und Hans Truchsess von Baldersheim sowie die Witwe und die Kinder des Fritz Truchsess von Baldersheim den Ort Aub unter sich auf: Als Trennlinie fungiert die Achse vom Untern zum Oberen Tor, welche den Ort in zwei gleich große Hälften teilt. Konrad von Weinsberg gehört die Hälfte des Orts, welche links der Trennlinie liegt. Die Truchsessen teilen untereinander noch einmal die rechte Ortshälfte unter einander gleichmäßig auf. Hans erhält den Teil, in dem die Burg liegt. Die Witwe und die Kinder von Fritz erhalten den Ortsteil am Oberen Tor. Konrad von Weinsberg sowie der Witwe und den Kindern des Fritz ist es erlaubt, in ihren Ortsteilen Burgen zu bauen. Dafür dürfen sie von ihren Untertanen in Aub ein Ungeld erheben.
Bürgermeister und Rat der Stadt Ochsenfurt bekennen, dass sie den Grafen Michael II. von Wertheim zu ihrem Schutz- und Schirmherrn auserwählt haben.
Der Würzburger Bischof Johann II. von Brunn stellt dem Stift Würzburg und dem Bürgermeister und Rat daselbst eine Urkunde aus, um in Zukunft Gewalttätigkeiten, Schaden und Verdorbenheit vorzubeugen, die diesen von demselben Bischof Johann seither zugefügt worden sind.
Graf Michael von Wertheim und Kraft von Hohenlohe werden wegen eines Streits um den Besitz von Burg und Stadt Möckmühl vor Gericht geladen. Am 11.1. wird geurteilt, dass Graf Michael Möckmühl mit allem Zubehör dem mainzischen Hofmeister Weiprecht von Helmstadt zu übergeben habe, der die Besitzungen Kraft von Hohenlohe übertragen werde, nachdem dieser an Graf Michael von Wertheim 9000 Gulden bezahlt habe.
Kaiser Sigmund bestätigt der Stadt Schwäbisch Hall die Befreiung von fremden Gerichten, besonders von dem zu Würzburg.
Da Eberhart von Schaumberg dem Würzburger Bischof 3360 Gulden lieh, verschreibt ihm der Bischof laut Lorenz Fries Stadt und Amt Hassfurt.
Laut Lorenz Fries schuldet der Würzburger Bischof Hans von Sparneck 700 Gulden. Er verschreibt ihm diese Summe auf die Stadt Hassfurt, indem die Stadt ihm in sieben Jahren jährlich 100 Gulden zahlen soll.
Laut Lorenz Fries verschreibt der Würzburger Bischof Albrecht Truchsess zu Wetzhausen jährlich 100 Gulden an den Einnahmen in Hassfurt für eine Summe von 1000 Gulden.
Da Adolf Marschalk von Salzburg dem Würzburger Bischof laut Lorenz Fries 225 Gulden leiht, verschreibt ihm dieser im Gegenzug jährlich 20 Gulden an der Bede in Iphofen.
Graf Albrecht von Wertheim erhält laut Lorenz Fries vom Würzburger Bischof und vom Domkapitel jährlich 200 Gulden aus den Einnahmen in Iphofen als Leibgeding. Außerdem bestätigen die Iphofener Bürger, dass sie jährlich 200 Gulden an Schenk Konrad von Limpurg und dessen Brüder, 100 Gulden an Konrad von der Kere, 100 Gulden an Kunz Lesch und 100 Gulden an den Würzburger Bischof zahlen werden.