Nach den Wettinern (von Meißen) war der Herzog Wilhelm III. von Sachsen aufgrund der Altenburger Teilung Regent der Pflege Coburg.
Laut Lorenz Fries verkauft Fritz Holtzinger am 25.11.1445 einen Teil der dem Hochstift Würzburg lehenbaren Zehntrechte an Doktor Gregor Heimburg für 650 Gulden. Diese werden ihm am 21.12.1445 vom Bischof übertragen.
Herzog Wilhelm von Sachsen befreit zu Gunsten der Stadt Hildburghausen den von ihr erkauften Ort Elmutwinden von allen Lasten.
Die Stadt Nürnberg stellt die Städte Mainbernheim und Heidingsfeld unter den Schutz des Würzburger Bischofs Gottfried IV. Schenk von Limpurg für ein Jahr. Durch diesen Akt sind die Rechte Nürnbergs und der Krone von Böhmen nicht berührt.
Der Würzburger Bischof Gottfried IV. Schenk von Limpurg bestätigt einen wöchentlichen Markt am Donnerstag, besonders für Getreide, das aus den Orten der Ämter Gerolzhofen und Zabelstein steuerfrei nach Gerolzhofen zum Handel gebracht werden konnte.
Der Eichstätter Bischof Johann III. von Eych (1445-1464) erlässt eine Rats- und Gemeindeordnung, durch die die Stadt in vier Viertel eingeteilt wird, die den Viertelmeistern unterstellt sind.
1446 gab Götz Voit von Rieneck ein Viertel von Schloss, Stadt und Amt Rothenfels (dieses nochmals unterteilt und verpfändet) an Eberhard von Riedern. Dieser verkaufte bereits im folgenden Jahr seinen Anteil an Philipp Voit von Rieneck.
Laut Lorenz Fries verkaufen Michael und Hermann, die Söhne Erkingers von Seinsheim, der zu Lebzeiten zum Freiherrn von Schwarzenberg aufgestiegen war, einen Teil ihrer Hälfte an Gerolzhofen an ihren Schwager Matthias von Schlick für 2000 Gulden. Dies wird vom Würzburger Bischof bestätigt.
Laut Lorenz Fries verschreibt der Würzburger Bischof die jährlichen 100 Gulden an der Bede in Hassfurt, die er zuvor dem Nürnberger Bürger Hans Gretzer verschrieben hatte, nun Konrad Baumgartner.
Laut Lorenz Fries verschreibt der Würzburger Bischof die jährlichen 100 Gulden an der Bede in Hassfurt, die er zuvor Konrad Baumgartner verschrieben hatte, nun an Wilhelm und Ruprecht von Hall.