Der Würzburger Bischof Rudolf II. von Scherenberg erwirbt Königshofen für das Hochstift zurück.
Der Bischof von Würzburg wird als "unser gnediger herr von Wurtzburg" erwähnt.
"Eyttel" Vogt von Rieneck, Anna von "Alatzheim", seine Ehefrau, und Michael Vogt, ihr Sohn, verkaufen Graf Johann III. von Wertheim ihren vom Hochstift Würzburg lehnrührigen halben Teil an Schloss, Stadt und Amt Rothenfels. Über die Zahlung ist von dem Grafen eine besondere Urkunde aufgerichtet (Lade XI, Nr. R 10a).
Bischof Johann von Grumbach verschreibt Doktor Gregor Haimburg laut Lorenz Fries das Umgeld in Iphofen.
Die Stadt Hassfurt erhält laut Lorenz Fries von Bischof Johann von Grumbach einen weiteren Jahrmarkt am Sonntag vor Nikolaus (6.12.).
Der Würzburger Bischof gibt der Stadt Iphofen laut Lorenz Fries eine Steuerordnung, in der die Abgabe und Verrechnung des Umgelds geregelt ist.
Der Würzburger Bischof Rudolf II. von Scherenberg bewilligt der Stadt Königshofen zwei Jahrmärkte, wobei der eine terminlich geändert wird auf Sonntag nach St. Bartholomäus (24. August), der andere dagegen neu bewilligt wird auf Sonntag vor Conversio Pauli (25. Januar).
Der Würzburger Bischof Rudolf II. von Scherenberg bestätigt der Stadt die bisherigen vier Jahrmärkte zu St. Georg (23. April), St. Jakob (25. Juli), Simon und Judas (28. Oktober) sowie auf den Sonntag Oculi (3. Fastensonntag) und ferner einen Wochenmarkt am Montag.
Kaiser Friedrich III. erteilt auf Bitten des Mainzer Erzbischofs Adolfs II. von Nassau Privilegien für zwei Jahrmärkte "zu Brotselden", "so im und dem stifft Mentz zugehorten".
Nach dem Tod Graf Georgs von Henneberg teilen seine Söhne Friedrich und Otto 1468 das väterliche Erbe unter sich auf, wobei die Pfandschaft Fladungen an Otto fällt.