Das Mainzer Landrecht gilt für alle Städte des Mainzer Kurstaates.
König Ferdinand von Böhmen gibt Burg und Stadt Wertheim ohne den Voigtshof Graf Georg von Wertheim zu Lehen. Der Voigtshof ist laut einer späteren Chronik Eigengut.
Bischof Konrad von Thüngen leiht sich laut Lorenz Fries 500 Gulden von den Herren von Rotenhan und verschreibt ihnen jährlich 25 Gulden an den Einnahmen in der Stadt Hassfurt.
Bischof Konrad von Thüngen leiht sich laut Lorenz Fries 500 Gulden von Sebastian von Rotenhan und verschreibt ihm jährlich 25 Gulden an den Einnahmen in der Stadt Hassfurt.
Laut Lorenz Fries verkauft Kaspar von Vestenberg zu Rügland einen Teil am Zehnten zu Iphofen für 160 Gulden an den Würzburger Bischof.
Jetzt erst huldigen die Märker den neuen Herrschaften.
Unter Graf Wilhelm IV. von Henneberg erfolgt wohl die erste umfassende Kodifizierung der Themarer Verfassung.
Die Reformation wird durch den Landesherrn Markgraf Georg den Frommen von Ansbach eingeführt.
Michael von Seinsheim vererbt 1529 seinen halben Teil an dem Ort Marktbreit seinem Vetter Wolf von Seinsheim zu Wässerndorf.
Gemeinsam mit den Vertretern der anderen Reichsstädte steht auch Weißenburg vor Kaiser Karl V., als ihm die Confessio Augustana überreicht wird, was die Geburtsstunde der evangelische Kirche markiert.