Der Anteil Albrechts von Henneberg an Brückenau, der diesen in seinem Testament seiner Frau Catherine Gräfin von Stollberg vermachte, wird von Fulda 1653 für 1500 Gulden den Grafen Heinrich Ernst und Johann Martin von Stollberg abgelöst.
Markgraf Christian erteilt dem Magistrat auf dessen Ansuchen hin eine Bestätigung der Stadtprivilegien, nachdem das ältere Dokument im Zuge des Dreißigjährigen Krieges verlorengegangen war. Im Mittelpunkt stehen dabei die wirtschaftlichen Vergünstigungen, namentlich das Brau- und Schankmonopol im Amts- und Stadtbezirk, das Marktrecht, die Hut-, Wald- und Fischwasserrechte sowie Bestimmungen für den Erwerb des Bürgerrechts, die Ausübung der Niedergerichtsbarkeit und Gebotsgewalt im Stadtbezirk und das gerichtliche Verfahren gegenüber den Bürgern bei bestimmten strafrechtlichen Tatbeständen.
Die Übergabe Neubrunns an Würzburg erfolgt.
Im Zuge der mainzischen Arrondierungspolitik werden die beiden Mainzer Orte Neubrunn und Böttigheim an das Hochstift Würzburg verkauft.
Mainbernheim ("Meinbernheim", auch "Meynbernen") ist im Besitz der Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach.
Nach Merian ist Meiningen im Besitz der Grafschaft Henneberg.
Staffelstein ist im Besitz des Hochstifts Bamberg.
Velden gehört der Reichsstadt Nürnberg.
Weismein gehört zum Hochstift Bamberg.
Suhl ("Sula", "Sulla", "Suhl") ist im Besitz der Grafschaft Henneberg-Schleusingen. Die Stadt liegt an Eisenerzflözen. Außerdem ist der Ort ein Zentrum der Musketenherstellung.