Der neue Bischof Andreas von Gundelfingen wird in alle Rechte eingesetzt, die sein Vorgänger auch hat und zerstört so die Hoffnung der Bürger auf mehr Freiheiten durch die Unterstützung des Königs.
Der Würzburger Bischof Andreas von Gundelfingen verleiht dem Burggrafen Friedrich von Nürnberg die wolfsbergischen Stiftslehen bei Bayreuth, das in diesem Zusammenhang als "oppidum Beirrute" erwähnt wird.
Der Würzburger Bischof Andreas von Gundelfingen bestätigt den von seinem Vorgänger Bischof Manegold vono Neuenburg durchgeführten Verkauf von Flächen in Iphofen an das Kloster Ebrach.
Um die Rechte seines verstorbenen Vorgängers wahrzunehmen, stellt der neue Würzburger Bischof Andreas von Gundelfingen einige Regelungen auf; darunter das Verbot für die Würzburger, fremde weltliche Gerichte zu nutzen, die mögliche Bestrafung der Verehelichungen von Kindern unter 20 Jahren mit Enterbung der Elternbesitzes und das Verbot des Eintritts von Kindern in den geistlichen Stand ohne den Willen der Eltern.
Die Grafen von Hirschberg, die bisherigen Hochstiftsvögte, sterben aus.
Der Bischof ist oberster Gerichtsherr.
Das Bistum Eichstätt vergibt als Lehen die villa Hasloch an Elisabeth von Schlüsselberg aus der Wertheimer Grafenfamilie.
Der Eichstätter Bischof Konrad II. von Pfeffenhausen (1297-1305) umgibt Abenberg mit einer neuen Mauer.
Ritter Albertus de Vestenberch verkauft seinen Besitz "in villa Haslach" an das Kloster Heilsbronn.
Die vom Berge verkaufen dem Burggrafen von Nürnberg zahlreiche Lehen in Zirndorf, darunter den Halbbauhof, das Forstlehen, das Schreiberslehen, das Fischlehen, die Mühle, die Erbschmiede mit Hofstatt und die Badestube mit Hofstatt.