Kaiser Ludwig IV. verleiht dem Flecken Iphofen das Gelnhäusener Stadtrecht, unter Anderem das Befestigungs- und Marktrecht.
Der Deutsche Orden erwirkt die Stadterhebung durch Kaiser Ludwig IV.
Das Stift Fulda verkauft die Hälfte von Stadt und Gericht an die Herren von der Tann.
Auf Bitten des Hochstifts erhebt Kaiser Ludwig IV. den Markt Homburg zur Stadt und hält laut Lorenz Fries jeden Dienstag einen Wochenmarkt ab.
Der Burggraf Friedrich IV. von Nürnberg privilegiert das Stift zu Ansbach zum Dank für die finanzielle Unterstützung beim Kauf der Herrschaft Dornberg.
Kaiser Ludwig IV. erhöht das Geld, das Kraft von Hohenlohe auf Crailsheim hat, um weitere 2000 Pfund Heller.
1332 befindet sich Dietrich von Thüngen im Besitz von Stadt und Gericht Brückenau.
Elisabeth von Hohenlohe legt fest, wie es um Vererbung und Wiederlösung von Burg und Stadt Weikersheim bestellt sein soll, welche ihr ihr Ehemann Gottfried von Hohenlohe zur Nutzung überlassen hatte. Die Lösungssumme soll sich auf 1700 Mark Silber oder den dreifachen Betrag in Pfund Heller belaufen, die Stadt soll nur von Gottfried oder seinen Erben ausgelöst werden können; ein Verkauf darf nur stattfinden, wenn der Käufer das Lösungsrecht von Gottfried und seinen Erben anerkennt.
Nach Heinrich von Hohenlohes Tod wird eine Änderung im Verpfändungsgeschäft von 1328 vorgenommen. Heinrichs Bruder Friedrich von Hohenlohe, Domdekan von Bamberg erhält vom Würzburger Bischof Wolfram von Grumbach 100 Pfund Haller und verzichtet auf diverse Liegenschaften und Rechte in Volkach.
Kraft von Hohenlohe erhält von Würzburgs Bischof Hermann II. Hummel von Lichtenberg diverse Lehen, darunter Burg und Stadt Gemünden je zur Hälfte.