Kaiser Ludwig IV. erhebt die Siedlung auf Bitte des Würzburger Bischofs Hermann II. Hummel von Lichtenberg zur Stadt (Gelnhäuser Stadtrecht) und erlaubt ihr, sich weiter zu befestigen und jeden Donnerstag einen Wochenmarkt abzuhalten.
Kaiser Ludwig IV. verleiht Münnerstadt die Rechte und Freiheiten wie sie auch Gelnhausen besaß.
Mit der Verleihung des Stadtrechts wird die Obrigkeit des Deutschen Ordens durch den Stadtrat abgelöst.
Die Ratsschöffen wählen jährlich den Ober- und Unterbürgermeister.
Kaiser Ludwig IV. beurkundet, dass ihm die Bürger Rothenburgs zu ihrer Lösung aus der Verpfändung an Götz von Hohenlohe 1300 Pfund Heller übergeben haben. Er verspricht für sich und seine Nachfolger, die Stadt und ihre Bürger nicht mehr zu verpfänden und befreit sie auf sechs Jahre von der Steuer.
Kaiser Ludwig IV. beurkundet, dass sich die Bürger von Rothenburg mit 4000 Pfund Heller von der Verpfändung an Ludwig von Hohenlohe gelöst haben; er befreit sie auf sieben Jahre von der Steuer und verspricht, die Stadt nicht mehr zu verpfänden.
Kaiser Ludwig IV. bestätigt Gottfried von Hohenlohe gewisse Freiheiten für seine Städte Röttingen und Weikersheim.
Weißenburg ist eine freie Reichsstadt.
Kaiser Ludwig IV. befreit Kraft von Hohenlohes Stadt Crailsheim von aller kaiserlicher Gewalt und gibt ihr das Stadtrecht von Hall.
Kaiser Ludwig IV. erteilt das Recht, an Landfriedensschlüssen und Städtebündnissen teilzunehmen.