Die Grafen Eberhart und Johann von Wertheim sowie die Stadt Wertheim regeln Steuern, Weinschank und -bau, Bürgeraufnahme, Strafen und die Schadloshaltung der Bürger wegen Schulden der Herrschaft.
Es gibt eine eigene Judensiedlung in Dinkelsbühl. Die Aufnahme von Juden wird der Stadt durch ein königliches Privileg genehmigt.
Unter dem Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg erhält die Stadt das Recht, Bürgermeister zu küren und einen Jahrmarkt zu halten.
Dinkelsbühl erhält ein königliches Privileg zur Zollerhebung in der Stadt.
An der Spitze des Gemeindewesens steht der "Rat".
Burggraf Friedrich V. von Nürnberg gewährt den Bürgern zu Kulmbach auf vier Jahre Steuerfreiheit. Ähnliche Privilegien wurden wohl gleichzeitig den Bürgern zu Bayreuth und Neustadt erteilt.
Kaiser Karl IV. spricht den Wolfsteinern für den Ort Allersberg dieselben Rechte zu, wie sie die Stadt Neumarkt innehat, nämlich Halsgericht, Jahrmarkt, Wochenmarkt und Geleit.
Freihäuser belasteten in Ansbach bis in das 18. Jahrhundert die Beziehungen zwischen Stadt und den Markgrafen, weil sie nicht zur Repartition der Steuern und zu den städtischen Aufgaben herangezogen werden durften.
Im Beisein des Schultheißen Hermann Rode und des gesamten Rates werden Verordnungen des organisierten Gewerbes in Miltenberg niedergeschrieben.
Kaiser Karl IV. erteilt der Stadt Freudenberg die Rechte, Gerichtsrechte und Freiheiten, die auch die Stadt Wertheim hat.