König Wenzel erlässt ein Münzgesetz, in dem steht, dass außer in Hall nur in Augsburg, Ulm und Nürnberg Heller geprägt werden dürfen.
Der Bamberger Bischof Lamprecht von Brunn bekräftigt im Kaufbrief den Bürgermeister und den Rat in Scheßlitz.
Friedrich, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Bayern, entscheidet einen Streit zwischen den Burggrafen und der Stadt Nürnberg über das Geleit in Franken, das er dem Burggrafen zuspricht.
Der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg gewährt der Stadt ein eigenes Stadtgericht, Vogteisachen bleiben aber beim Amt Haßfurt.
Der "Freyheit-Brieff" der Stadt wird erwähnt. Dieser ist von Burggraf Friedrich zu Nürnberg "erteilt zu Cadolzburg am Tag Margarethae".
Herzog Swantibor I. von Pommern-Stettin gibt den "Burgeren und Rath der Stadt zu Altdorf" das Recht, den Graben mit Fischen zu besetzen.
Der Freiheitsbrief von Burggraf Friedrich zu Nürnberg wird von König Wenzel bestätigt.
Herzog Swantibor I. von Pommern-Stettin legt den Tag des wöchentlichen Marktes auf Dienstag und setzt die Termine für sieben Jahrmärkte fest: 1. Mai, der Montag der Pfingstwoche, 13. Juli, 10. August, 29. September, 11. November, 29. Dezember.
Es sind ein Bürgermeister und ein Rat nachweisbar.
Das Hochstift verspricht der Stadt gegen eine Steuer von 10000 Gulden Befreiung von der Erhebung von Beden für die nächsten vier Jahre.