Von der Stadterhebung besteht der Rat bis ins 18. Jahrhundert aus zwei Bürgermeistern und einer wechselnden Anzahl von Ratsherren.
Es ist ein Siegel mit der Aufschrift SIGILLUM CIVITATIS IN MAINBERNHEIM überliefert.
Es gibt einen städtischen Rat mit Ober- und Unterbürgermeister sowie sechs Ratsherren.
Bischof Albrecht von Wertheim erteilte der Stadt Kronach das Privileg, ein Umgeld auf Wein und Bier zu erheben.
König Ruprecht I. erlaubt Wilmundsheim, sich Stadt zu nennen.
König Ruprecht I. erlaubt, dass sich das Dorf mit Mauern umgeben und Stadt nennen dürfe.
Die Stadt erhält das Recht, einen Jahrmarkt an St. Bartholomäus und einen Wochenmarkt abzuhalten.
Mit der Stadtrechtsverleihung erhält Willmundsheim, ab nun Alzenau genannt, das Recht, einen Wochen- und Jahrmarkt abzuhalten.
Bischof Johann I. von Würzburg sah sich gezwungen, u.a. Burg und Stadt Kissingen an Hans von Bibra zu verpfänden.
König Ruprecht bestätigt der Stadt Nürnberg den von den Burggrafen erkauften Schnitter- und Schmiedepfennig.