Die Zünfte sind im Rat vertreten, da aus ihrer Mitte die Ratsmitglieder von den Bürgermeistern ausgesucht werden. Die Ratsmitglieder müssen jedoch ein Haus und einen möglichst großen Grundbesitz haben.
Es gibt einen städtischen Rat mit Ober- und Unterbürgermeister sowie sechs Ratsherren.
Der Erzbischof von Mainz spricht auch die Pfahlbürger von allen auswärtigen und geistlichen Gerichten frei.
Neustadt unterwirft sich nach dem Städtekrieg und erkennt die bischöflichen Rechte an Zoll, Ungeld, Gefällen und Gerichten an, wogegen die Stadt bei ihren Rechten, Freiheiten und Lehen bleiben soll. Die Bürger müssen erneut Erbhuldigung leisten und alle Tore und Türme samt deren Schlüsseln ausliefern.
König Ruprecht I. erlaubt Wilmundsheim, sich Stadt zu nennen.
Burggraf Friedrich von Nürnberg erteilt die Erlaubnis, am Pfingsmontag einen achttägigen Jahrmarkt abzuhalten.
König Ruprecht I. erlaubt, dass sich das Dorf mit Mauern umgeben und Stadt nennen dürfe.
Die Stadt erhält das Recht, einen Jahrmarkt an St. Bartholomäus und einen Wochenmarkt abzuhalten.
Mit der Stadtrechtsverleihung erhält Willmundsheim, ab nun Alzenau genannt, das Recht, einen Wochen- und Jahrmarkt abzuhalten.
König Ruprecht bestätigt der Stadt Nürnberg den von den Burggrafen erkauften Schnitter- und Schmiedepfennig.