Es ist ein Siegel mit der Aufschrift SIGILLUM CIVITATIS IN MAINBERNHEIM überliefert.
Der Mainzer Erzbischof Johann II. von Nassau befreit alle Bürger von "Wellmundasheim" von allen auswärtigen Gerichten, womit das Dorf stadtähnliche Rechte bekommt. Ein Stadtrat kann sich dennoch nicht etablieren.
Der Erzbischof von Mainz spricht auch die Pfahlbürger von allen auswärtigen und geistlichen Gerichten frei.
Neustadt unterwirft sich nach dem Städtekrieg und erkennt die bischöflichen Rechte an Zoll, Ungeld, Gefällen und Gerichten an, wogegen die Stadt bei ihren Rechten, Freiheiten und Lehen bleiben soll. Die Bürger müssen erneut Erbhuldigung leisten und alle Tore und Türme samt deren Schlüsseln ausliefern.
König Ruprecht I. erlaubt Wilmundsheim, sich Stadt zu nennen.
Burggraf Friedrich von Nürnberg erteilt die Erlaubnis, am Pfingsmontag einen achttägigen Jahrmarkt abzuhalten.
König Ruprecht I. erlaubt, dass sich das Dorf mit Mauern umgeben und Stadt nennen dürfe.
Die Stadt erhält das Recht, einen Jahrmarkt an St. Bartholomäus und einen Wochenmarkt abzuhalten.
Mit der Stadtrechtsverleihung erhält Willmundsheim, ab nun Alzenau genannt, das Recht, einen Wochen- und Jahrmarkt abzuhalten.
König Ruprecht bestätigt der Stadt Nürnberg den von den Burggrafen erkauften Schnitter- und Schmiedepfennig.