Die Aufzeichnung (1479) und der Druck (1484) des Gewohnheitsrechtes von Prozess- und Privatrecht ist das erste gedruckte Stadtrechtsbuch Deutschlands.
Es werden ein Ober- und ein Unterbürgermeister gewählt, denen zehn Ratsbürger beigegeben werden.
Erstmals wird ein Bürgermeister genannt.
Bischof Rudolf von Scherenberg gibt der Stadt Dettelbach laut Lorenz Fries eine Polizeiordnung.
Erstmals wird der Rat erwähnt, sowie Ober- und Unterbürgermeister und 10 Ratsherren. Der Rat wird jährlich neu gebildet.
Kaiser Friedrich III. verleiht der Stadt zu ihren zwei Wochenmärkten am Mittwoch und Samstag vier Jahrmärkte zu Matthias, Peter und Paul, Bartholomäus und Mariä Opferung.
Der Bau einer Mainmühle wird erlaubt.
Mit der Stadtverordnung erhält Bischofsheim die Vergünstigung von vier Jahrmärkten.
Fladungen und Bischofsheim erhalten eine Stadtordnung ("Weistum").
Der Stadtrat besteht (wie bereits vor dem "Weistum") aus zwölf Personen, die ihr Amt lebenslang inne haben.