Erzherzog Leopold Wilhelm zu Österreich nimmt die Stadt Dettelbach in seinen Schutz und befreit sie von Einquartierungen und anderen Kriegsbeschwerlichkeiten.
Markgraf Christian erteilt dem Magistrat auf dessen Ansuchen hin eine Bestätigung der Stadtprivilegien, nachdem das ältere Dokument im Zuge des Dreißigjährigen Krieges verlorengegangen war. Im Mittelpunkt stehen dabei die wirtschaftlichen Vergünstigungen, namentlich das Brau- und Schankmonopol im Amts- und Stadtbezirk, das Marktrecht, die Hut-, Wald- und Fischwasserrechte sowie Bestimmungen für den Erwerb des Bürgerrechts, die Ausübung der Niedergerichtsbarkeit und Gebotsgewalt im Stadtbezirk und das gerichtliche Verfahren gegenüber den Bürgern bei bestimmten strafrechtlichen Tatbeständen.
Montecuccoli (vermutlich Graf Raimondo Montecuccoli) nimmt die Stadt Wertheim in den kaiserlichen Schutz.
Stadthalter, Vizekanzler und Räte des Bamberger Bischofs Peter Philipp von Dernbach bewilligen der Stadt Burgkunstadt zur Milderung ihrer Schuldenlast zwei neue Jahrmärkte auf Sonntag nach Johannis (24. Juni) und Sonntag nach Laurentii (10. August). Dabei wird erwähnt, dass Weismain seine in Abgang geratenen Viehmärkte wieder einführen will.
Der Bischof von Würzburg, Johann Gottfried von Guttenberg, verleiht der Stadt Dettelbach zu den bisherigen drei Jahrmärkten zwei weitere: nämlich auf den Sonntag Cantate und auf den dritten Sonntag im Advent.
Der Bamberger Bischof Marquard Sebastian Schenk von Stauffenberg verleiht der Stadt Burgkunstadt für die zwei von seinem Vorgänger Bischof Peter Philipp von Dernbach neu gewährten Jahrmärkte (Urkunde vom 7.2.1679) die niedere Vogteilichkeit gleichwie für die bereits bestehenden fünf Jahrmärkte.
Ein Privileg Kaiser Leopolds spricht dem Rat das Kooptationsrecht neuer Familien zu.
Der Bamberger Bischof Lothar Franz von Schönborn verleiht der Stadt Burgkunstadt einen weiteren Jahrmarkt auf den Sonntag vor Ägidii (1. September). Gründe hierfür sind die der Stadt durch die Prozesse über den Bierverlag entstandenen Kosten, die Ausgaben zur Erhaltung ihrer Gemeindebauten, Brücken, Wege und Stege, sowie die durch den Schwedenkrieg verursachten Schäden.
Für Baiersdorf wird eine Stadtordnung erlassen.
Das Hochstift Würzburg verleiht Marktheidenfeld das Marktrecht.