Es werden "scultetus, scabini et universitas civium" erwähnt.
Es werden "sculetus, consules, scabini et communitas civium" erwähnt.
Die Bürger der Stadt erlangen zwei päpstliche Privilegien, in denen Papst Alexander IV. sie begnadet, innerhalb der Mauern vom Interdikt frei zu bleiben und nicht vor ein Gericht außerhalb der Stadt gezogen zu werden.
Die Reichsstadt erwirbt allmählich weitere politische Rechte und entwickelt sich Anfang des 15. Jahrhunderts zum "Stadtstaat" mit Territorium.
"Herbipolis sola iudicat ense et stola" (Würzburg allein urteilt mit Stola und Schwert) ist bereits auf dem Siegel Bischof Bertholds von Henneberg zu finden.
Als Gegengewicht zu Würzburg wird Windsheim von König Rudolf zur (Reichs-) Stadt erhoben.
Die Stadt erkauft von König Rudolf von Habsburg das Gerichtsprivileg.
Nach der ein Jahr zuvor erfolgten Revindikation Rudolfs von Habsburg und der damit einhergehenden Zugehörigkeit zum Reich erhält Rothenburg o. d. Tauber ein erstes umfassendes Freiheitsprivileg, das die Stadt unter den Schutz des Reiches stellt.
König Rudolf von Habsburg erweitert die Marktprivilegien.
Rothenburg o. d. Tauber besitzt die autonome Befugnis zur Verhängung der Acht und zur Führung des Achtbuchs.