Der Bürgerrat besteht einschließlich der Bürgermeister aus zwölf Personen. Da Rothenfels mit den benachbarten Dörfern Bergrothenfels, Windheim und Zimmern eine Gemeinde bildet, stellen auch diese Dörfer ihre Ratspersonen.
Der Rat in Rodach besteht aus Stadtverordneten und Magistratsherren.
Zuerst gibt es in Staffelstein einen Bürgermeister, später zwei.
Teuschnitz hat einen Bürgermeister und Rat in der Art der anderen kleinen Hochstiftsstädte Bambergs.
Der innere Rat besteht aus Patriziern, der äußere Rat aus Vertretern der Zünfte.
Die Ratsverfassung basiert auf einer Schöffenverfassung mit 18 Mitgliedern.
Der Rat besteht aus vier Bürgermeistern und neun Ratsherren.
Der Rat der Stadt setzt sich aus einem Amts- und drei Unterbürgermeistern sowie vier Ratsverwandten zusammen.
Der Rat der Stadt besteht aus einem Bürgermeister und zwölf Räten.
Der Rat der Stadt besteht aus zwei Bürgermeistern und zwölf Ratsherren.