Es gibt zwei Bürgermeister und zehn Ratsverwandte, die das Stadtgericht für geringe Vogteisachen bilden.
Der Rat ist der Mittelpunkt der Rechtsfindung. Selbst die Urteile der Tochterstädte des Nürnberger "Stadtrechtskreises", die sogenannten "Heischurteile", werden an ihn übertragen.
Bürgermeister und Rat existieren wohl schon vor 1400.
Zwölf Ratsherren als Schöffen (scabini) des Stadtgerichts genannt.
Die Schöffenverfassung geht in eine Ratsverfassung über.
Der Rat entsteht im 3. Viertel des 14. Jahrhunderts.
Seit dem 14. Jahrhundert erhielten vier Viertelmeister als Vertreter der gesamten Bürgerschaft auch im Rat einige Befugnisse. Dazu gehörte beispielsweise das Recht, Beschwerde vor dem Rat einzubringen, Rechnungen der Stadtkämmerei und des Gottestkastens zu überprüfen. Stimmfähig waren sie jedoch nicht.
Es gibt einen Stadtschreiber ("scriptor civium") mit Namen Berthold in Meiningen.
Aus dem Jahr 1304 stammt das älteste erhaltene Protokollbuch der Stadt.
Der Eichstätter Bischof Philipp von Rathsamhausen gesteht dem Rat die Rechte von 1291 zu, wahrt aber durch den Stadtrichter (Vicedom, Stadtpropst) seine Rechte.