Es wird eine Ratsverfassung gebildet, wobei allerdings die Tagungen nur in Anwesenheit des erzbischöflichen Schultheißen stattfinden dürfen.
Zwölf Ratsherren als Schöffen (scabini) des Stadtgerichts genannt.
Die Schöffenverfassung geht in eine Ratsverfassung über.
Die Nürnberger Ratsverfassung ähnelt einer aristokratischen Oligarchie.
Der Schultheiß wird aus der eigentlichen Stadtverwaltung verdrängt. Der Rat, bestehend aus meist zwei Bürgermeistern und zwölf Ratsherren, übernimmt die Führung der Stadt.
Der Rat entsteht im 3. Viertel des 14. Jahrhunderts.
Seit dem 14. Jahrhundert erhielten vier Viertelmeister als Vertreter der gesamten Bürgerschaft auch im Rat einige Befugnisse. Dazu gehörte beispielsweise das Recht, Beschwerde vor dem Rat einzubringen, Rechnungen der Stadtkämmerei und des Gottestkastens zu überprüfen. Stimmfähig waren sie jedoch nicht.
Es gibt einen Stadtschreiber ("scriptor civium") mit Namen Berthold in Meiningen.
Aus dem Jahr 1304 stammt das älteste erhaltene Protokollbuch der Stadt.
Der Eichstätter Bischof Philipp von Rathsamhausen gesteht dem Rat die Rechte von 1291 zu, wahrt aber durch den Stadtrichter (Vicedom, Stadtpropst) seine Rechte.