Es gibt zwei Bürgermeister und zehn Ratsverwandte, die das Stadtgericht für geringe Vogteisachen bilden.
Es wird eine Ratsverfassung gebildet, wobei allerdings die Tagungen nur in Anwesenheit des erzbischöflichen Schultheißen stattfinden dürfen.
Der Rat ist der Mittelpunkt der Rechtsfindung. Selbst die Urteile der Tochterstädte des Nürnberger "Stadtrechtskreises", die sogenannten "Heischurteile", werden an ihn übertragen.
Bürgermeister und Rat existieren wohl schon vor 1400.
Die Schöffenverfassung geht in eine Ratsverfassung über.
Die Nürnberger Ratsverfassung ähnelt einer aristokratischen Oligarchie.
Der Rat entsteht im 3. Viertel des 14. Jahrhunderts.
Es gibt einen Stadtschreiber ("scriptor civium") mit Namen Berthold in Meiningen.
Aus dem Jahr 1304 stammt das älteste erhaltene Protokollbuch der Stadt.
Der Eichstätter Bischof Philipp von Rathsamhausen gesteht dem Rat die Rechte von 1291 zu, wahrt aber durch den Stadtrichter (Vicedom, Stadtpropst) seine Rechte.