Da Kaiser Karl IV. nicht die Mittel hat, die Stadt wieder auszulösen, bringt der Rat der Stadt die Summe auf, wenigstens die hennebergische Hälfte aus der Pfandschaft zu lösen (3000 Pfund Heller gehen an die Gräfinwitwe Elisabeth von Henneberg).
Kaiser Karl IV. stellt der Stadt zwei "Große Privilegien" als Belohnung dafür aus, dass weder er noch das Reich für die Auslösung der Henneberger Hälfte aufkommen müssen. Ein Privileg besteht darin, dass der Rat nun die Nachfolger verstorbener oder ausgeschiedener Kollegen wählt.
Ein Bürgermeister wird genannt, Heinrich Schenfelt.
Der Bürgermeister und der Rat erhalten das Recht, den Reichsvogt, den Vertreter des Kaisers, frei zu wählen.
Der Rat wählt Ritter Konrad von Seinsheim zum Reichsvogt.
Um die Handwerker besser beaufsichtigen zu können, legt der Rat eine Meisterliste an. Diese Liste ist eine der ältesten Deutschlands und nennt 1217 selbstständige Handwerker, von denen rund 400 in 40 verschiedenen Gewerben arbeiten.
Es gibt eine Ratsverfassung. Sie beruhte wohl schon anfänglich auf einem zwölfköpfigen Ratskollegium mit vier quartalsweise amtierenden Bürgermeistern an der Spitze.
Der Rat wird gebildet.
Der regierende Rat wird auch "Kleiner Rat" genannt, um ihn besser von der zweiten Kammer, den "Genannten" oder dem "Grossen Rat" unterscheiden zu können.
Zusammen mit den drei Ratsherren, die der "Kleine Rat" aus der eigenen Gruppe der "Alten Genannten" wählt, bilden die beiden Gewählten des "Grossen Rats" das fünfköpfige Kur- oder Wahlherrengremium.