Der Rat der Stadt wird erstmals genannt.
Es sind ein Bürgermeister und ein Rat nachweisbar.
Im Jahre 1392 verlieh Herzog Stephan III. von Bayern der Stadt Hilpoltstein und ihren Bürgern neben anderen Freiheiten vor allem das Recht, von einem eigenen Stadtgericht gerichtet zu werden mit der Bemerkung, dass nur mit Zustimmung des Rats der Bürger von der Herrschaft ein Richter gesetzt werden dürfe.
"Innerer" und "äußerer" Rat mit je zwölf Mitglieder werden erwähnt.
Der Rat erhält die Erlaubnis zur freien Bürgeraufnahme.
Laut dem ältesten Amorbacher Klosterurbar von 1395 müssen nach jeder Neuwahl eines Abtes der Schultheiß, der Centgraf, die Bürgermeister, der Rat und die ganze Gemeinde der Stadt Amorbach und der Vorstadt feierlich Huldigung leisten.
Der Schulmeister beim Schottenkloster St. Egidien leistet dem Rat Schreibdienste und erhält dafür 3 Pfund Heller ausbezahlt.
Der Rat, bestehend aus einem Bürgermeister und zwölf Ratsherren, ist erstmals bezeugt.
König Wenzel stellt der Stadt sieben Privilegien aus, darunter das Recht des Rats, einen Brückenzoll zu erheben. Darüberhinaus bekommt er das einträgliche Geleitrecht in der Stadt, wobei Sicherheit und Geleit bei den Jahrmärkten inbegriffen waren.
Der Stadtrat wird von den Grafen von Hohenlohe eingesetzt und besteht aus zwei Bürgermeistern und zwölf Richtern.