Die Entstehung des Stadtrats wird vom Bamberger Bischof Lamprecht von Brunn in einer Urkunde dokumentiert.
König Wenzel bestätigt das Stadtrecht und gewährt Schöffen, Rat und Gemeinde das Stadtrecht von Auerbach in der Oberpfalz.
Es werden "purger des rates" erwähnt.
Es sind folgende Stadtämter erwähnt: Stadtschreiber, Stadtknecht, Scharwächter, Torschließer, Torwarte, Turmwächter, Hirte, Eichelsauhirte, Holzförster, Wehrmeister, Fleisch- und Brotschätzer und vier Viertelmeister.
Der Rat ist aufgeteilt in einen inneren und einen äußeren ( "Gemein" ) Rat.
Von der Stadterhebung besteht der Rat bis ins 18. Jahrhundert aus zwei Bürgermeistern und einer wechselnden Anzahl von Ratsherren.
Erwähnung von Bürgermeister und Rat. Das Ratskollegium besteht aus zwölf Bürgern, davon sind vier Bürgermeister, und vier Gemeindevorsteher.
Die zwölf Schöffen des Rates werden genannt.
Handwerker und Bauern können als Vertreter die "Sechser" zu den Ratssitzungen abordnen. Dieses Recht endete mit der Niederschlagung des Bauernaufstandes.
Zum Rat gehören zwölf Ratsherren des Inneren und sechs des Äußeren Rats. Die zwölf Mitglieder des Inneren Rats besaßen ihr Amt lebenslänglich, schieden einige aus, so schlugen die übrigen drei redliche und tugendhafte Bürger der Stadt vor, die dann der Bestätigung durch die Stadtherren bedurften. Vom Äußeren Rat wurden jährlich drei Mitglieder ausgetauscht. Bürgermeister und Ratsmitglieder besaßen das Vorschlagsrecht, die Stadtherren akzeptierten oder lehnten ab.