Die Entstehung des Stadtrats wird vom Bamberger Bischof Lamprecht von Brunn in einer Urkunde dokumentiert.
König Wenzel bestätigt das Stadtrecht und gewährt Schöffen, Rat und Gemeinde das Stadtrecht von Auerbach in der Oberpfalz.
Es werden "purger des rates" erwähnt.
Der Rat ist aufgeteilt in einen inneren und einen äußeren ( "Gemein" ) Rat.
Erwähnung von Bürgermeister und Rat. Das Ratskollegium besteht aus zwölf Bürgern, davon sind vier Bürgermeister, und vier Gemeindevorsteher.
Der Mainzer Erzbischof Johann II. von Nassau befreit alle Bürger von "Wellmundasheim" von allen auswärtigen Gerichten, womit das Dorf stadtähnliche Rechte bekommt. Ein Stadtrat kann sich dennoch nicht etablieren.
Die zwölf Schöffen des Rates werden genannt.
Handwerker und Bauern können als Vertreter die "Sechser" zu den Ratssitzungen abordnen. Dieses Recht endete mit der Niederschlagung des Bauernaufstandes.
Als städtische Beamte sind der Notar, zwei städtische Baumeister und zwei "Gotteshausmeister" genannt, außerdem ein Stadtknecht, drei Flurknechte, ein Viehhirte, ein Schafhirte und eine Gänsehirtin.
Der Oberbürgermeister ist Stadtoberhaupt, Rechnungsführer der Stadt, der Kirche, der Schule, des Spitals sowie des Feld- und Bauwesens.