Die Entstehung des Stadtrats wird vom Bamberger Bischof Lamprecht von Brunn in einer Urkunde dokumentiert.
König Wenzel bestätigt das Stadtrecht und gewährt Schöffen, Rat und Gemeinde das Stadtrecht von Auerbach in der Oberpfalz.
Es werden "purger des rates" erwähnt.
Es sind folgende Stadtämter erwähnt: Stadtschreiber, Stadtknecht, Scharwächter, Torschließer, Torwarte, Turmwächter, Hirte, Eichelsauhirte, Holzförster, Wehrmeister, Fleisch- und Brotschätzer und vier Viertelmeister.
Der Rat ist aufgeteilt in einen inneren und einen äußeren ( "Gemein" ) Rat.
Von der Stadterhebung besteht der Rat bis ins 18. Jahrhundert aus zwei Bürgermeistern und einer wechselnden Anzahl von Ratsherren.
Erwähnung von Bürgermeister und Rat. Das Ratskollegium besteht aus zwölf Bürgern, davon sind vier Bürgermeister, und vier Gemeindevorsteher.
Die zwölf Schöffen des Rates werden genannt.
Handwerker und Bauern können als Vertreter die "Sechser" zu den Ratssitzungen abordnen. Dieses Recht endete mit der Niederschlagung des Bauernaufstandes.
Der Oberbürgermeister ist Stadtoberhaupt, Rechnungsführer der Stadt, der Kirche, der Schule, des Spitals sowie des Feld- und Bauwesens.